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Containervermietung
01.07.2009, 14:08
Beitrag: #1
Containervermietung
Hallo zusammen,

ich hab hier einen fall der mich doch arg verwundert.

Mdt. betreibt den typischen fall der Containervermietung, die erfahrungsgemäß über jahre hinweg verlustig sind. diese einkünfte wurden immer nach § 22 Nr. 3 EStG erklärt. laut datev, wie ich es aus dem gesetz auch entnehme, kein vertikaler verlustausgleich. nun wurde die veranlagung durchgeführt und diese verluste sind mit einkünften aus anderen einkunftsarten verrechnet worden.

nun stellt sich mir die frage, sitzt da beim FA ne schnarchnase oder ist diese containervermietung kein § 22 Nr. 3 Fall oder gibt es da irgendeine ausnahme für im norden lebende Stpfl.?

Danke bereits im Voraus

Ciao
Tax

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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01.07.2009, 15:23
Beitrag: #2
RE: Containervermietung
Taxman schrieb:diese einkünfte wurden immer nach § 22 Nr. 3 EStG erklärt. laut datev, wie ich es aus dem gesetz auch entnehme, kein vertikaler verlustausgleich. nun wurde die veranlagung durchgeführt und diese verluste sind mit einkünften aus anderen einkunftsarten verrechnet worden.

Scheint wirklich Schnarchnase zu sein.... Mir ist keine entgegen laufende Rechtsprechung bekannt.

schönen Tag noch

phönix
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01.07.2009, 15:35
Beitrag: #3
RE: Containervermietung
tja, da hat die Schnarchnase das wohl in anderen Zeilen der Anlage SO eingetragen.

Oder der Steuerberater und der Bearbeiter hat es so übernommen....
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01.07.2009, 16:08
Beitrag: #4
RE: Containervermietung
öhm ... der "Steuerberater" und Bearbeiter bin ich Wink

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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