01.07.2009, 14:08
Hallo zusammen,
ich hab hier einen fall der mich doch arg verwundert.
Mdt. betreibt den typischen fall der Containervermietung, die erfahrungsgemäß über jahre hinweg verlustig sind. diese einkünfte wurden immer nach § 22 Nr. 3 EStG erklärt. laut datev, wie ich es aus dem gesetz auch entnehme, kein vertikaler verlustausgleich. nun wurde die veranlagung durchgeführt und diese verluste sind mit einkünften aus anderen einkunftsarten verrechnet worden.
nun stellt sich mir die frage, sitzt da beim FA ne schnarchnase oder ist diese containervermietung kein § 22 Nr. 3 Fall oder gibt es da irgendeine ausnahme für im norden lebende Stpfl.?
Danke bereits im Voraus
Ciao
Tax
ich hab hier einen fall der mich doch arg verwundert.
Mdt. betreibt den typischen fall der Containervermietung, die erfahrungsgemäß über jahre hinweg verlustig sind. diese einkünfte wurden immer nach § 22 Nr. 3 EStG erklärt. laut datev, wie ich es aus dem gesetz auch entnehme, kein vertikaler verlustausgleich. nun wurde die veranlagung durchgeführt und diese verluste sind mit einkünften aus anderen einkunftsarten verrechnet worden.
nun stellt sich mir die frage, sitzt da beim FA ne schnarchnase oder ist diese containervermietung kein § 22 Nr. 3 Fall oder gibt es da irgendeine ausnahme für im norden lebende Stpfl.?
Danke bereits im Voraus
Ciao
Tax