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Verjährung / Ablaufhemmung
28.01.2009, 12:37
Beitrag: #11
RE: Verjährung / Ablaufhemmung
Bitte keine Lobeeren, auch ich liege manchmal daneben Rolleyes

Schauen wir mal in den Abs. 4

Zitat:Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen oder wird deren Beginn auf Antrag des Steuerpflichtigen hinausgeschoben, so läuft die Festsetzungsfrist für die Steuern, auf die sich die Außenprüfung erstreckt oder im Fall der Hinausschiebung der Außenprüfung erstrecken sollte, nicht ab, bevor die auf Grund der Außenprüfung zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind oder nach Bekanntgabe der Mitteilung nach § 202 Abs. 1 Satz 3 drei Monate verstrichen sind. Dies gilt nicht, wenn eine Außenprüfung unmittelbar nach ihrem Beginn für die Dauer von mehr als sechs Monaten aus Gründen unterbrochen wird, die die Finanzbehörde zu vertreten hat. Die Festsetzungsfrist endet spätestens, wenn seit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Schlussbesprechung stattgefunden hat, oder, wenn sie unterblieben ist, seit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die letzten Ermittlungen im Rahmen der Außenprüfung stattgefunden haben, die in § 169 Abs. 2 genannten Fristen verstrichen sind; eine Ablaufhemmung nach anderen Vorschriften bleibt unberührt


Dazu deine Ausführungen:
Zitat:bevor die auf Grund der Außenprüfung zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind oder nach Bekanntgabe der Mitteilung nach § 202 Abs. 1 Satz 3 drei Monate verstrichen sind

MB nach BP liegen unstrittig noch nicht vor --> können demnach bisher nicht unanfechtbar geworden sein. Eine Mitteilung nach § 202 Abs. 1 Satz 3 AO ist keine Prüfungsbericht! Sondern nur die Mitteilung, dass die Prüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt hat. Da ich aber davon ausgehe, dass die BP zu Änderungen geführt hat wird das leider nix mit der Drei-Monats-Frist.

Bleibt also noch Satz mit den fehlenden Bescheiden nach Schlussbesprechung. Daraus ergibt sich dann leider Ablaufhemmung bis 2010 für den MB 02.

Ich hoffe, ich konnte mich jetzt verständlich ausdrücken. Falls nicht, einfach noch mal nachfrage Smile

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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28.01.2009, 13:50
Beitrag: #12
RE: Verjährung / Ablaufhemmung
DANKE!

In der Hektik hab ich den §202 AO nicht gelesen.. wusste doch, irgendwas ist mir durch die Lappen gegangen

Schade :-(
Wäre ja zu schön gewesen :-(
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