Rentnerin, zvE deutlich unter Steuer-FB, hat in 2009 Freistellungsaufträge über dem Sparer-PB gestellt. Kap wurden in 2009 nicht angegeben.
Nun kommt ein geänderter Bescheid 2009 mit 1.200,- Zinsen (tats. auch erhalten), die normal mit Abgeltungssteuer berechnet werden. Also 1.200,- ./. 801,- davon 25% = 100,- Nachzahlung.
Kann man jetzt im Nachhinein die individuelle Besteuerung, oder den Härteausgleich nach § 46 (3) EStG beantragen? Beides würde auf 0,- ESt. hinauslaufen.
Warum sollte man nicht können?
einspruch einlegen und ab :-)
okay.. 100%ig ist das rechtlich noch nicht geklärt.. aber diese fundstelle sollte helfen :
Finanzgericht Münster, Urteil vom 22.03.2013, Aktenzeichen 4 K 3386/12 E
lg, jive
Danke. Mal sehen ob das FA dem FG folgt.
Natürlich nicht.
Begründung des FA:
In der Erklärung 09 (10 eingereicht) war keine Anlage Kap enthalten, damit kein Antrag auf Günstigerprüfung. Damit unterliegen Kap.-Erträge grundsätzlich der Abgeltungswirkung (§ 43 (5) S.1), die abgeltend besteuerten Erträge sind daher nicht mehr in die Ermittlung des zvE einzubeziehen (§ 2 (5b) S. 1).
Das von mir zitierte Urteil sei eine Einzelfallentscheidung und nicht anzusetzen.
Noch jemand ne Idee.
BFH anhängig Az. VIII R 14/13:
Kann ein Antrag auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG auch noch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids gestellt werden und hat, bejahendenfalls, die Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 AO zu erfolgen?
Danke. Zumindest eine kleine Chance.
Lt. aktueller AO-Info können entsprechende Anträge im mit Einverständnis des Stpfl. bei der Bearbeitung zurückgestellt werden und entsprechende Einsprüche ruhen.
taxpert
Selbst das lehnt das FA jetzt ab. Ich solle doch bitte meinen Einspruch zurücknehmen. Warum sollte ich denen Weihnachtsgeschenke machen?
Anderer Mandant, ähnlicher Fall: Es wurden zu hohe Freistellungsaufträge gestellt. Alle Steuerbescheinigungen werden vollständig nachgereicht. Als EK aus Kap werden aber die Höhe der Freistellungsaufträge angesetzt und nicht die tatsächlichen Zinsen. Ich glaub das FA will mich ärgern.
Ich weiß nicht so genau, wer dich ärgern will. Vielleicht sind es auch deine Mandanten.
Die freigestellten und nicht besteuerten Zinsen werden elektronisch übermittelt. Die Fälle, die auffallen, sind die Fälle, in denen der Freistellungsauftrag zu hoch erteilt wurde und Zinsen in dieser Höhe angefallen sind.
Zitat:Die Fälle, die auffallen, sind die Fälle, in denen der Freistellungsauftrag zu hoch erteilt wurde
Das ist mir schon klar.
Zitat:...und Zinsen in dieser Höhe angefallen sind.
Eben nicht. Die tats. Zinsen sind viel niedriger, wurde auch durch die Steuerbescheinigungen dargelegt. Der Besteuerung werden aber die Höhe der Freistellungsaufträge unterworfen und nicht die tats. viel niedrigeren Zinsen.