Steuerberater

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Woher kennt das FA die Höhe des nicht ausgeschöpften Freistellungsauftrags?
Das FA erlangt davon nur durch den Stpfl. Kenntniss. Einen anderen Weg gibt es im "normalen" Besteuerungsverfahren nicht.
Das FA erlangt aber über die Höhe der Freistellungsaufträge insg. Kenntnis (egal ob ausgeschöpft o. nicht) und diese hat das FA als Grundlage der Versteuerung genommen. Und eben nicht die Höhe der tats. Zinsen.
(29.12.2014 10:41)Opa schrieb: [ -> ]Das FA erlangt aber über die Höhe der Freistellungsaufträge insg. Kenntnis (egal ob ausgeschöpft o. nicht)
Nö.
Warum werde ich bzw. Mandanten dann vom FA angeschrieben, daß sie zu hohe Freistellungaufträge gestellt hätten?
Die Banken melden m.E. die Höhe der Freistellungaufträge an das Bundeszentralamt und das merkt dann eben, wenn über 801,-/1.602,- freigestellt wurden und meldet dies den entsprechenden FAs.
Es sollten eigentlich nur die tatsächlich freigestellten BEträge übermittelt werden:

http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/K..._node.html

Wenn natürlich tatsächlich zuviel freigestellt wurde fällt das auf.

Wenn ich aber Freistellungbeträge von 2000,-- erteile , davon aber nur 1600,-- Ausschöpfe erfolgt nix.

lg, jive
Übermittelt werden die Zinsen, die aufgrund eines Freistellungsauftrages nicht besteuert werden. Deshalb sagte ich... eventuell ärgern dich auch deine Mandanten.
Frag da noch mal nach.
Wenn in die Datenbank des BZSt geschaut wird, kann genau gesagt werden, welche Bank, welcher Ehegatte.
Ich habe da nicht selten AHA-Momente beschert.
Oft wollten die Mandanten dem Berater einfach nicht die Zinsen zur Kenntnis geben... der muss ja schließlich nicht alles wissen.
Zitat:Es sollten eigentlich nur die tatsächlich freigestellten BEträge übermittelt werden:
...
Dann wundert mich aber woher das FA die Größe der Freistellungsaufträge hat, da das FA mir die Höhe mitgeteilt hatte und nun die Höhe der tats. Zinsen haben wollte.
Nun gut, muss ich später nochmal genau klären. Wie gesagt: Ab 20.01. bin ich wieder erreichbar. Smile
Rückfrage:
Wie hat sich das Problem gelöst?

eugenie
Irgendwie haben wir uns arrangiert. Wink
Könnte gar nicht mehr sagen wie, aber m.E. hat das FA nur die tats. Zinsen besteuert und nicht die Höhe der Freistellungsaufträge, mit individueller Besteuerung, aber ohne Härtefallregelung.
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