Steuerberater

Normale Version: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
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@showbee

Zitat:Seit wann ersetzt die Datev den BMF?

Das wohl nicht, aber die Situation ist derzeit etwas zweigespalten:

Theorie: § 4 Abs. 4a EStG muss in bestimmten Konstellationen angewendet werden + die FA müssen verständlicherweise auch das AV nachvollziehen können



dagegen Praxis: -> Zitat Stadtkatze
Zitat: Aber dass so gut wie nie ein Anlageverzeichnis oder die Ermittlung der abzuiehbaren Schuldzinsen beigefügt wird, das sollte erwähnt werden. ...

-> DATEV sendet unvollständige/ unausgefüllte SZEÜR + AVEÜR nicht (Option des Anwenders ?), SIMBA sendet AVEÜR erst ab VZ 2012 und SZEÜR überhaupt nicht

->Anwender erhalten von der Software/ ELSTER keine sichtbare Rückmeldung, was denn konkret gesendet wird und wiegen sich in Sicherheit, das alles ok ist

-> FÄ beklagen zwar (s. Stadtkatze), dass flächendeckend unvollständige Unterlagen ankommen, Nachfragen gibt es aber meist auch nicht

->FA (z.B. in Sachsen-Anhalt) geben Auskunft, dass Verarbeitung der vollständigen EÜR intern (teilweise ?) technische Probleme bereitet und das Papier sowieso besser zu händeln ist

Eine klare Linie sieht anders aus ?
(22.08.2013 07:27)blindworm schrieb: [ -> ]Eine klare Linie sieht anders aus ?
Wo ist das Problem?
Jeder Anbieter - alles Privatunternehmen - kann und darf selber bestimmen, was seine Leistung beinhaltet.
Es gibt Steuerberater, die geben ihren Mandanten
- einen Ausdruck der Erklärung
- einen Ausdruck der Elster-Übermittlung
- nichts
mit.
Wo ist da die klare Linie? Nein, bitte nicht antworten! War nur eine rhetorische Frage!

Wenn Du was ändern willst, geh in die Politik.

Das rumjammern hier bringt gar nichts.
Und gehört eigentlich ins Laberforum.
Das Problem ist doch, dass die Veranlagung ein reines Massengeschäft ist. Viel Zeit zum Prüfen bleibt da in der Praxis nicht, wenn Krankheiten und Urlaub mit eingeplant wird. Wenn einem ein Fall spanisch vorkommt, hat man selten die Zeit, den aufzubohren. Man investiert lieber ein paar Minuten dazu, die "Indizien" zusammenzustellen veranlagt unter VdN und hofft, dass der Fall dann im Anschluss von einem Prüfdienst angenommen wird.
Es ist doch wie mit allen Formularen. Man gibt die ab, auf denen was zu erklären ist. Oder reicht ein Arbeitnehmer ohne Kinder Anlage Kind, Anlage S, Anlage G, Anlage V ein? Nein, man bestätigt mit der Unterschrift Vollständigkeit und dazu gehört eben auch, die Erklärung, dass nicht abgegebene Formulare keinen Inhalt gehabt hätten.

Insoweit ist es klar, wenn ich in der Buchhaltung keine Zinsaufwendungen so schlüssele, dass sie mein Buchhaltungsprogramm in die Anlage bringt bzw ich keine Überentnahmen ermittle, dann wird das Formular leer bleiben und die Software es nicht übermitteln. Es ist Aufgabe des Beraters zu prüfen, ob Angaben zu machen sind. Genauso wie es Aufgabe des Beraters (Pflichtls) ist zu prüfen ob er Einkünfte anderer E.Arten hat und hierfür ggf andere Formulare auszufüllen sind.
@showbee

Zitat:dann wird das Formular leer bleiben und die Software es nicht übermitteln.

Ist das so ? Bisher hat hier keiner bestätigt, dass leere Formulare nicht ankommen.

Zitat:Es ist Aufgabe des Beraters zu prüfen, ob Angaben zu machen sind.

Wie soll ich prüfen, ob eventuell Papierausdrucke zu übermitteln sind, wenn nicht bekannt ist, was bei der Gegenseite schon elektronisch ankommt ? Und wenn die Gegenseite zusätzlich auch kein Feedback gibt.
Nochmals:

- früher (als es keine Elster gab) hat man einen stoß Formulare gehabt; als Stb hat man den Stpfl/Mdt befragt und dann die Steuererklärungen erstellt. Man hat die Formulare genutzt, auf denen man Angaben zu machen hatte (manchmal auch dazu noch Anlage St). Man hat natürlich Formulare, auf denen keine Angaben zu machen waren (weil bspw der Mdt keine VuV hatte) nicht abgegeben.

- mit Elster ist es nicht anders, ich muss als StB / Stpfl dafür sorgen, dass die Formulare übertragen werden, die ich auszufüllen habe. Ich muss also dafür Sorge tragen, dass das Programm alle Formulare ausfüllt, für das Angaben vorliegen (bspw Schuldzinsen & Überentnahmen) UND auch alles überträgt wo ich Angaben mache. Wenn das Programm das nicht macht (sichtbar, weil in komprimierter Erklärung bzw Protokoll nicht enthalten), dann ist die Steuererklärung unvollständig (Hinweis auf § 378 Abs. 1 Satz 1 iVm § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO!) abgegeben!

Es ist kein Problem für das Finanzamt, insb muss es nicht darauf hinweisen. Es ist alleinige Verantwortungssphäre des Stpfl / StB.

Wenn die Programm (datev, simba, whatthehell) irgendwas nicht richtig machen, dann hat der StB ggf später einen Schadensersatzanspruch ggü dem Anbieter, wenn er wegen Fehlern vom Mdt in Regress genommen wird?!
Für alle Nicht-DATEV-Anwender, die es vielleicht noch interessiert:

Die SIMBA-Hotline hat die Aussagen zu ELSTER wie folgt präzisiert:

1. Anlage AV oder Anlage SZ ist komplett leer-> die Anlage werden nicht gesendet
2. Anlage AV enthält Werte-> die Anlage wird gesendet und im Sendeprotokoll auch angezeigt
(das gilt allerdings erst ab neuestem Update !)
3. Anlage SZEÜR enthält Werte und es ergeben sich n.a. Schuldzinsen lt. Zeile 26-> die Anlage wird gesendet
4. Anlage SZEÜR enthält Werte und es ergeben sich keine n.a. Schuldzinsen lt. Zeile 26-> die Anlage wird nicht gesendet

Somit muss man bei obigen Anlagen genau prüfen, ob alles richtig automatisch versorgt wird bzw. ob zusätzlich händische
Angaben erforderlich sind. U.u. wird sonst bei Fehlern nicht gesendet.

Anders ist die Vorgehensweise bei Rosesoft:

Sobald sich nur ein Wert in die Anlagen befindet, wird generell gesendet. D.h. auch wenn sich keine n.a. Schuldzinsen
ergeben, wird übermittelt.

Aufpassen muss man bei Stotax i.V.m. SIMBA da sind eventuell nicht alle Werte automatisch enthalten.


Fazit:

Als Anwender kann man nicht so einfach erkennen, was konkret gesendet wird. In Kombination mit fehlendem Feedback (bei unvollständigen Unterlagen) der Finanzverwaltung sind Fehler somit vorprogrammiert.
Ich weis jetzt, woher mit die Liste so bekannt vorkam. Der eine oder andere erinnert sich sicherlich so circa 15 Jahre zurück, als die Finanzverwaltungen "streng geheime" Dienstanweisungen zur Neuorganisation erließen in welchen Beträge genannt wurden, bei denen von Beleganforderungen abzusehen ist. Die Liste passt fast eins zu eins.
@showbee

Zitat:...Ihr immer mit eurem "bundesweit"... die Finanzverwaltung ist Landesfinanzverwaltung. Warum kann man sich damit nicht abfinden?

Anscheinend bin ich nicht der Einzige, der gerne eine bundeseinheitliche Regelung zu den einzureichenden Belegen/ Unterlagen zur Verfügung hätte:

http://www.dstv.de/presse/pressemitteilu...urteil-bfh

Zitat:...Wünschenswert sind ein bundesweit geltender Leitfaden, in dem der Umfang der einzureichenden Belege mit Augenmaß bestimmt wird, sowie die elektronische Übertragbarkeit auch der Belege.....
@meandor

Zitat:...als die Finanzverwaltungen "streng geheime" Dienstanweisungen zur Neuorganisation erließen...

Aha,man passt sich auch dort der neuen Zeit an. Die NSA und Co. lesen eh mit Big Grin
War da ein FA-Wistle-Blower unterwegs ???
Mit welchen ehemals "streng geheimen" Dokumenten können wir denn demnächst noch so rechnen ?

Zitat: so circa 15 Jahre zurück..Die Liste passt fast eins zu eins.

Ich frage mich, warum zwischen Klimatagung und Schreiben an die StB ein Zeitraum von 10 Monaten liegen musste. Man brauchte doch bloß zu kopieren oder ?
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