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Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
19.08.2013, 08:33
Beitrag: #1
Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
Ein StB-Kollege aus Sachsen-Anhalt hat beigefügtes Schreiben erhalten. Darin werden die zukünftig einzureichenden Unterlagen präzisiert.

Sollte Papier im Austausch zwischen StB und FA nicht ursprünglich mal abgeschafft werden ???Wink

Verfahren andere BL ähnlich ? Ich habe in BB bisher nichts dergleichen erhalten.
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19.08.2013, 08:43
Beitrag: #2
Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erkl...
(19.08.2013 08:33)blindworm schrieb:  Ein StB-Kollege aus Sachsen-Anhalt hat beigefügtes Schreiben erhalten. Darin werden die zukünftig einzureichenden Unterlagen präzisiert.

Sollte Papier im Austausch zwischen StB und FA nicht ursprünglich mal abgeschafft werden ???Wink

Verfahren andere BL ähnlich ? Ich habe in BB bisher nichts dergleichen erhalten.

Das ist doch ein guter Service: Die meisten Belege sind doch ohnehin Selbstverständlichkeit (Steuerbescheinigung, Behinderung im 1.Jahr ...), darüber hinaus auch Hinweise zu Aufgriffsgrenzen bzw sinnvolle Infos zu anderen Eink.Arten. Ich sehe hier kein Problem, ganz im Gegenteil!
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19.08.2013, 09:03
Beitrag: #3
RE: Anforderungen Finanzverw.
Ich sehe auch kein Problem. Ganz "durchsichtig" sind wir eben noch nicht, daß das FA alles wissen kann. Handwerkerrg., Scheidungskosten, Kinderbetr. usw. kann das FA nicht wissen, da keine elektr. Meldung hierzu erfolgen kann. Das kann man eben nur in Papierform nachweisen.
Das papierlose Büro bleibt ein Wunschtraum.
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19.08.2013, 09:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.08.2013 09:27 von blind****.)
Beitrag: #4
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
@opa

Zitat:Ganz "durchsichtig" sind wir eben noch nicht, daß das FA alles wissen kann. Handwerkerrg., Scheidungskosten, Kinderbetr. usw. kann das FA nicht wissen, da keine elektr. Meldung hierzu erfolgen kann. Das kann man eben nur in Papierform nachweisen.
Das papierlose Büro bleibt ein Wunschtraum.

Grundsätzlich richtig, nur etwas Selbstbeschränkung der Finanzverwaltung täte gut.

Warum werden Belege hier z.B. meist nicht per Mail als pdf angenommen ???


@showbee

Zitat:Selbstverständlichkeit (Steuerbescheinigung, Behinderung im 1.Jahr ...),

Das ist grundsätzlich ja ok. Nur war der Umfang der einzureichende Belege und Erläuterungen wesentlich geringer. Die Mandanten bezahlen mir diesen Zusatzaufwand nicht.

Zitat:Hinweise zu Aufgriffsgrenzen

Auch sinnvoll & interessant. Nur scheint das ganze nicht bundesweit zu gelten bzw. zu funktionieren:
So werden z.B. zumindest hier in BB flächendeckend bei § 35a EStG Kopien der Rechnungen/ Überweisungen angefordert (auch unter 1.000,- EUR) usw... Fragen zu Überentnahme nach § 4 Abs. 4a EStG erhalte ich dagegen (zum Glück) fast gar nicht.
Die im Schreiben genannte 1.000,- EUR-Grenze bei der USt scheint auch nicht in Stein gemeißelt zu sein. Hier gehen teilweise Zahlungen Erstattungen mit wesentlich größeren Beträgen ohne Nachfragen durch.

Wie Diskussion im Verbands-Forum StBdirekt zeigen, hat sich die Situation gegenüber früher aber eher verschlechtert. Da waren unnötige Nachfragen der FÄ eher die Ausnahme und man konnte Vieles mündlich über das Telefon klären. Heutzutage enthält fast jeder 2. Bescheid Nachfragen, die oftt nur für unsinnige Beschäftigung der Mitarbeiter sorgen.
Z.B. bei der Anlage EÜR: Früher wurde die komplette Gewinnermittlung mit Kontennachweis eingereicht. Die FA-Mitarbeiter konnten da alles entnehmen.
Der Gesetzgeber hat dann "sinnvollerweise" auf die Anlage EÜR umgestellt. Eigentlich auch für uns toll, da die komplette EÜR nicht mehr eingereicht werden muss. Nun häufen sich aber die FA Nachfragen. Wer bezahlt mir den Zusatzaufwand ?
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19.08.2013, 10:49
Beitrag: #5
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
Ihr immer mit eurem "bundesweit"... die Finanzverwaltung ist Landesfinanzverwaltung. Warum kann man sich damit nicht abfinden?

Und in Bezug zur EÜR: Warum schickst du nicht den Kontennachweis einfach generell mit? Dann würde der Mehraufwand im Ausdruck des Formulars bestehen und dürfte nicht ins Gewicht fallen.
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19.08.2013, 11:17
Beitrag: #6
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
Zitat:die Finanzverwaltung ist Landesfinanzverwaltung

In solchen grundsätzlichen Fragen wie diesen sollte es m.E. doch zumindest eine bundesweit abgestimmte Regelung geben. Was gilt nun in B und BB ? Erhalte ich da auch demnächst Post vom FinMin ?
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19.08.2013, 11:18
Beitrag: #7
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
Frag doch mal nach. Schicke die Kopie des Schreibens ans FinMin mit Bitte um Stellungnahme, ob dies auch in Bundesland X gilt.
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19.08.2013, 12:03
Beitrag: #8
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
(19.08.2013 11:18)showbee schrieb:  Schicke die Kopie des Schreibens ans FinMin mit Bitte um Stellungnahme, ob dies auch in Bundesland X gilt.
Die nehmen das sicherlich gerne als Vorlage. Rolleyes
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19.08.2013, 12:38
Beitrag: #9
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
Zitat:Die nehmen das sicherlich gerne als Vorlage.

Das könnte sein.

Übrigens geht die Liste aus Sachsen-Anhalt auf eine Klimatagung aus 10/2012 zurück. Die Finanzverwaltung dort hat zwischenzeitlich 10 Monate ! gebraucht (Schreiben ging in 08/2013 dem Kollegen zu), um dies zu konkretisieren.
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19.08.2013, 12:40
Beitrag: #10
RE: Anforderungen
Zitat:So werden z.B. zumindest hier in BB flächendeckend bei § 35a EStG Kopien der Rechnungen/ Überweisungen angefordert
Die schicke ich grundsätzlich nicht mehr mit, nur einen Verweis auf Elster.de: "Bei einer Abgabe der Einkommensteuererklärung über ELSTER ist die Einreichung von Belegen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind, nur auf Anforderung durch das Finanzamt erforderlich." Und Rg. n. § 35a sind nicht gesetzl. vorgeschrieben.
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