nochmals: Tilgungspläne sind usus ggü Verbrauchern. Dort besteht o.g. Anspruch. Ansonsten ist es nur Service und der Darlehensnehmer hat keinen Anspruch, wenn er die Herausgabe eines Tilgungsplanes nicht explizit vereinbart.
(18.04.2013 09:07)blindworm schrieb: [ -> ]Aber Probleme mit der Anforderung von Tilgungsplänen gibt es auch immer wieder mit Hausbanken. Zuletzt haben wir das mit Darlehen bei Sparkassen erlebt.
Die Hausbanken stellen monatliche oder jährliche Kontoauszüge aus. Wofür braucht man da noch einen Zins- und Tilgungsplan? Was soll da anderes drinstehen? Forderst Du jedesmal einen neuen, wenn eine Sondertilgung gemacht wurde?
Ich seh das als überflüssigen Luxus an. Es müllt mir nur die Akte voll

@Tosch
Zitat:Die Hausbanken stellen monatliche oder jährliche Kontoauszüge aus.
Sorry, ich habe nicht dazu geschrieben, dass diese Pläne u.a. eine Grundlage für Planungsrechnungen bilden sollten.
Ansonsten reichen mir schon Kontoauszüge aus.
vielleicht von Interesse: Der EuGH hat zu Nebenleistungen beim Leasing gesprochen: EuGH v. 17.01.13, BGZ Leasing, C-224/11. Da geht es zwar um Versicherungsschutz, aber mE übertragbar auf Finanzierung.