Dabei ist doch alles einfach und im ergebnis dann doch falsch .-)
die 10 tage regel kennst du .. wenn das ende einer frist auf nen WE oder feiertag fällt, verschiebt sich das ende auf den nächsten werktag.
die 10 tage regel ist aber KEINE frist.
Wohl aber die Fälligkeit der Ust,
Deshalb hatten wir zum 10. Jan 2016 das problem nicht, da das ein sonntag war.
Ust 11/15 damit fällig am 11.01.16 und damit ausserhalb 10 tage regel.
der 10.01.2017 ist aber nen wochentag. da muss man wieder aufpassen :-)
Schön ist auch, dass nach Auffassung Fa Zahlung UND Fälligkeit innerhalb des 10 tages Zeitraumes sein muss .
Hat man Ust 11 /15 am 08.01.16 gezahlt soll trotzdemkeine 10 Tage regel greifen, da fälligkeit erst am 11.01. ( da gibts nen urteil in den EStH dazu.. liest man das urteil fragt man sich jedoch woher der hinweis kommt ... )
Besonderheit Lastschrifteinzug:
hier meint die finanzverwaltung, dass bei Lastschrifeinzug die ust als am Fälligkeitstag bezahlt gilt, wenn deckung auf konto.
Wenn die also am 15.01. 2017 abbuchen .. gilt das als am 10.01 bezahlt und damit 10 tage regel.
Tatsächlich ist das quatsch, da die Rechtsprechung zur fiktiven zahlung aus 1970 oder so ist.
Seit SEPA dürfte die aber überholt sein, da Sepa eine Terminlastschrift ist.
Da bestimmt die finanzverwaltung nämlich den abbuchungszeitpunkt und mit der Einzugsermächstigung stimmst du lediglich diesem termin zu.
Ein vorverlegen des fiktiven Zahltages dürfte damit entgegen der aktuellen Finanzamtsauffassung nicht einschlägig sein.. aber wo kein Kläger ...
Aufpassen sollte man dazu noch bei der LSt .. dazu gibts zwar keine Rechtsprechung .. aber wo bitte ist bei einer LST-Va der unterschied zur Ust Va ??
allerdings wird das meines wissens nicht von der finanzverwaltung geprüft
lg, jive