WaLiLei
09.10.2007, 14:17
Also wir haben wie folgt gerechnet:
Bruttolohn 5966 ./. WK PB 920 ./. 667 SV + 28 Zinseinkünfte = anzurechnende Einkünfte 4407 . Unterhalt 7680 ./. 4407 = 3273 anrechenbarer Unterhalt.
Bin nur etwas unsicher gewesen, da der Vater auch gleichzeitig der Arbeitgeber ist. Manchmal ist es halt besser, wenn man ein paar Leute nach deren Ansicht fragt.
Ich danke allen.
Falls jemanden noch etwas dazu einfallen sollte; bitte schreiben.
Liebe Grüße
Bruttolohn 5966 ./. WK PB 920 ./. 667 SV + 28 Zinseinkünfte = anzurechnende Einkünfte 4407 . Unterhalt 7680 ./. 4407 = 3273 anrechenbarer Unterhalt.
Bin nur etwas unsicher gewesen, da der Vater auch gleichzeitig der Arbeitgeber ist. Manchmal ist es halt besser, wenn man ein paar Leute nach deren Ansicht fragt.
Ich danke allen.
Falls jemanden noch etwas dazu einfallen sollte; bitte schreiben.
Liebe Grüße