Hallo zusammen,
@ Clematis: Schätzen-lassen wird nicht viel helfen (führt leider nicht zur Pflichtveranlagung).
@ Opa....
Zitat:Kann mir nicht vorstellen, daß das FA zur Erklärung auffordert und dann die Bearbeitung ablehnt, da s.o. Ich hab auch schon öfter Erklärungen zu spät eingereicht, die bearbeitet wurden, obwohl die Frist abgelaufen war.
Leider doch, - denn vor der Abgabe weiss der Finanzbeamte ja noch nicht, dass evtl. doch auf einen (in seinen Auchen) "Antragsveranlagung" hinausläuft...
Hatte Vergleichbares erst kürzlich:
- FA fordert zur Abgabe auf. Mandant macht nix.
....
- FA setzt Zwangsgeld fest...
- Mandant kommt vollig aufgelöst zum StB, - der fertigt 4 ESt-Erklärungen
- das Dumme ist aber:
- dummerweise hat der Mandant immer Verluste plusminus 400 € aus V+V....
Erklärungen gehen ans FA:
FA sagt: "ällabätsch", - die Frist zur Veranlagung ist rum".
StB sagt: "- und wessen Schuld sind nun die Kosten (ESt-Erklärung für 4 Jahre...)? Hättest Du, - liebes FA, uns nicht so brutal aufgefordert, stünden wir jetzt nicht hier..."
Derzeit ist das FA noch in der Zwangslage, entweder die StB-Kosten (wg. Verschuldens) übernehmen zu sollen , oder hilfsweise die Veranlagungen für verfristete Jahre zurückzustellen...
Derzeit hüllt sich das FA allerdings bzgl. meines Einspruchs (, der sich gegen die Ablehung der Veranlagung richtetet), noch in Schweigen (... das halbe Jahr ist bald rum...)
=> ich gehe allerdings davon aus, dass die verkürzte Frist der Antragsveranlagungen in dieser Form nicht rechtmäßig sein dürfte, und würde mal raten: Einspruch und ruhen lassen,.... (denn es kann ja verfassungsrechtlich wirklich nicht angehen, dass
wesentlich Gleiches (Verlust aus privater V+V bzw. gewerblicher V+V)
wesentlich ungleich behandelt wird...)
Grüße, die Catja
