Steuerberater

Normale Version: Veranlagungspflicht?
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2 3 4 5
Folgender Fall:
Mandant hat noch nie ESt-Erkl�rung abgegeben, obwohl seit 1994 Eink�nfte aus V+V erzielt werden.
2006 wird die erste StE abgegeben.
Das FA fragt, wo und wie vorher veranlagt wurde. Da ja noch nie veranlgt wurde fordert das FA anschliessend die ESt Erkl�rungen 2000-2005 an.

Bei der Erstellung der Erkl�rungen stellt sich heraus, dass sich f�r jedes Jahr eine Erstattung ergibt.

Muss das FA aufgrund der Anforderung veranlagen, obwohl die 2-Jahresfrist (� 46 EStG) abgelaufen ist?
Clematis schrieb:Folgender Fall:
Mandant hat noch nie ESt-Erkl�rung abgegeben, obwohl seit 1994 Eink�nfte aus V+V erzielt werden.
2006 wird die erste StE abgegeben.
Das FA fragt, wo und wie vorher veranlagt wurde. Da ja noch nie veranlgt wurde fordert das FA anschliessend die ESt Erkl�rungen 2000-2005 an.

Bei der Erstellung der Erkl�rungen stellt sich heraus, dass sich f�r jedes Jahr eine Erstattung ergibt.

Muss das FA aufgrund der Anforderung veranlagen, obwohl die 2-Jahresfrist (� 46 EStG) abgelaufen ist?

siehe �46 (2) Nr. 1
2) Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Eink�nften aus nichtselbst�ndiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgef�hrt, 1. wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Eink�nfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Betr�ge nach � 13 Abs. 3 und � 24 a, oder die positive Summe der Eink�nfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 EUR betr�gt;


Also Pflichtveranlagung m�glicherweise.
Darin liegt ja genau das Problem-bei V+V errechnet sich in allen Jahren ein Verlust, der zu der Steuererstattung f�hrt.
Clematis schrieb:Darin liegt ja genau das Problem-bei V+V errechnet sich in allen Jahren ein Verlust, der zu der Steuererstattung f�hrt.
Da hat ich gerade einen Klemmer.Wink

W�re also die AO-Spezialistin Catja zu fragen, liegt eine Pflichtveranlagung vor, wenn das FA dazu auffordert eine abzugeben?

Ohne dies beweisen zu k�nnen sofort, w�rde ich dazu ja sagen.
Ich schau mal nach, ob ich was dazu finde.

Bis bald.
Nach 149 AO liegt eine Abgabepflicht vor, wenn das FA dazu auffordert.

� 149 Abgabe der Steuererkl�rungen
(1) 1 Die Steuergesetze bestimmen, wer zur Abgabe einer Steuererkl�rung verpflichtet ist. 2 Zur Abgabe einer Steuererkl�rung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbeh�rde aufgefordert wird.
Klemmer beseitigt, einverstanden?WinkWink
Danke, da war er, der Knoten, den ich nicht l�sen konnte....

Manchmal steht man aber schon geh�rig auf der Leitung.....Rolleyes
Clematis schrieb:Danke, da war er, der Knoten, den ich nicht l�sen konnte....

Manchmal steht man aber schon geh�rig auf der Leitung.....Rolleyes

Das ist aber jetzt f�r mich keine Anspielung bez�glich Olaf_Brecht in Steuernetz?WinkWink

2ndReality

In diesem Fall hilft die Anforderung der Erkl�rung durch das Finanzamt aber leider nicht.
Die Fristen des � 46 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 EStG gelten selbst bei Aufforderung durch das Finanzamts (BFH, BStBl. 1979 II S. 676).
N��������....den Thread verfolge ich schon ne Weile nicht mehr...bin irgendwann ausgestiegen....

Das war schon auf mich bezogen....ich war mir sicher dass diese Anforderung zur Abgabe und damit zur Veranlagung verpflichtet....nur den Weg dahin hab ich nicht gefunden!
Seiten: 1 2 3 4 5
Referenz-URLs