Steuerberater

Normale Version: Urteile vom 11.11.2010
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2
mich wundert eigentlich, dass noch kein Aufschrei durch die Steuerlandschaft gegangen ist.
Die Urteile
VI R 21/09
VI R 27/09
VI R 41/10
werden den Staat doch einiges kosten.
Noch nicht bekannt?
Da wird bestimmt noch ein BMF-Schreiben oder vielleicht eine Gesetzes�nderung kommen.
Eisvogel schrieb:Die Urteile
VI R 21/09
VI R 27/09
VI R 41/10
werden den Staat doch einiges kosten.
Noch nicht bekannt?

Sorry, mu� wohl beginnende Demenz sein. Ich kann mir diese Az einfach nicht merken.

�hmm, worum geht´s denn? Big Grin
Ich kann mir auch fast nicht vorstellen, dass diese steuerzahlerfreundlichen Urteile zu Sachbez�gen/Gutscheinen in Zukunft einfach so vollst�ndig angewendet werden k�nnen.

Wenn es so einfach ist, zu Sachbez�gen zu kommen, w�rde doch f�r die Zukunft die 44-EUR-Freigrenze monatlich exzessiv ausgenutzt. Wurde bisher h�ufig nur deshalb nicht gemacht, weil die bisherigen Anforderungen der Finanzverwaltung schlicht viel zu b�rokratisch und kompliziert f�r den AG waren.
tosch schrieb:�hmm, worum geht´s denn? Big Grin

In den vom BFH entschiedenen Streitf�llen hatten Arbeitgeber etwa ihren Arbeitnehmern das Recht einger�umt, auf ihre Kosten gegen Vorlage einer Tankkarte bei einer bestimmten Tankstelle bis zu einem H�chstbetrag von 44 � monatlich zu tanken oder die Arbeitnehmer hatten anl�sslich ihres Geburtstages Geschenkgutscheine einer gro�en Einzelhandelskette �ber 20 � von ihrem Arbeitgeber erhalten oder durften mit vom Arbeitgeber ausgestellten Tankgutscheinen bei einer Tankstelle ihrer Wahl 30 Liter Treibstoff tanken und sich die Kosten daf�r von ihrem Arbeitgeber erstatten lassen. W�hrend die Arbeitgeber diese Zuwendungen jeweils als Sachlohn beurteilten und angesichts der Freigrenze keine Lohnsteuer einbehielten, waren die Finanz�mter auf Grundlage von Verwaltungserlassen von nicht steuerbefreitem Barlohn ausgegangen und hatten entsprechende Lohnsteuerhaftungs- und Nachforderungsbescheide erlassen. Darin waren sie von den Finanzgerichten best�tigt worden.
Der BFH hat dagegen in s�mtlichen Streitf�llen Sachlohn angenommen



denke auch, dass es ganz sicher einen Nichtanwendungserlass geben wird.
Zitat:denke auch, dass es ganz sicher einen Nichtanwendungserlass geben wird.

kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, da ja im Grunde genommen drei mal das selbe entschieden wurde. Ich glaube eher, dass es in Richtung einer Gesetzes�nderung geht, wenn �berhaupt etwas passiert.
Hallo,

Ich empfinde die Urteile als gar nicht so revolution�r.
Der BFH hat lediglich den Begriff der Sachzuwendung n�her erl�utert und in den Punkten, wo man durchaus unterschiedlicher Meinung sein konnte, eine klare Aussage gemacht.

Wenn man sich die F�lle mal genau ansieht, dann kann man dem BFH nur zustimmen. Denn im Ergebnis dieser abgeurteilten F�lle lag eine Sachzuwendung vor.

Ich sehe auch nicht, warum jetzt ein NA-Erlass kommen sollte. Die Richtlinien werden korrigiert werden. Bestenfalls wird im Gesetzgebungsverfahren nach einer anderen Art der Besteuerung gesucht.
zaunk�nig schrieb:Ich empfinde die Urteile als gar nicht so revolution�r.
ich schon.
Wenn es wirklich so sein soll, dass ich meinen Arbeitnehmern jeden Monat k�nftig unb�rokratisch Gutscheine �ber 44 EURO zukommen lassen kann, egal ob Buchladen, Tankstelle oder Supermarkt, dann werden dass sehr viele Arbeitgeber ausnutzen. Der Staat kann ja schon die "enormen" Einnahmeausf�lle durch Erh�hung des Arbeitnehmerpauschbetrages kaum verschmerzen. Dies w�rde m.E. zu h�heren Ausf�llen f�hren.
Gru�
Eisvogel
Ob wirklich sooo viele AG Gutscheine ausgeben werden? Da muss ja immerhin eine Gehaltsrunde in der H�he anstehen bzw AN m�ssen Entgeltumwandlung zustimmen.
Gerade von kleinen Arbeitgebern kommen immer wieder Anfragen, wie sie den AN was zukommen lassen k�nnen, ohne gleich gigantische Abgaben zu haben.

Die 44 EUR w�ren brutto f�r netto. Bei einer vergleichbaren Nettogehaltserh�hung kostet es den AG normalerweise brutto deutlich mehr als das doppelte.

Ich bin sicher, dass das Ganze w�rde, wenn irgend m�glich (irgendwelche Gehaltsverhandlungen stehen h�ufiger mal an und fallen dem AG bei so etwas auch leichter) massiv ausgenutzt w�rde, zumal das ein dankbares Beratungsgebiet f�r Steuerberater w�re.

Wenn ich das richtig sehe, w�rde es ja schon reichen, dem AN zu sagen, dass er etwas beliebiges kaufen und dem AG zur Erstattung einreichen kann.
Seiten: 1 2
Referenz-URLs