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Normale Version: Zinsen auf Steuererstattungen: BFH v. 15.06.2010 (veröffentlicht 08.09.2010)
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Höchst merkwürdig.
Derzeit sind beim Bundesverfassungsgericht 2 Verfassungsbeschwerden (2 BvR 1407/12 und 2 BvR 1608/12) hinsichtlich der Erstattungszinsen zur Körperschaft- bzw. Gewerbesteuer mit möglichen Auswirkungen auch für die Einkommensteuer anhängig.

Zumindest habe ich bisher nur diese beiden gefunden.....

Das hat aber nix mit der neueren Rechtsprechung nach der Gesetzesänderung zu tun, sondern noch mit der alten, wonach zinsen zwar in der ESt nicht steuerpflichtig waren, aber in der Kst, da Körperschaften über keine private Sphäre verfügen.


Andere anhängige Verfahren sind mir nicht bekannt ...

lg, jive
Eben; es wäre auch höchst merkwürdig, wenn weder Juris noch die BFH Seite davon wüssten.
So, wir haben eine Anweisung, nach der das Verfahren 2 BvR 482/14 anhängig sein soll.

Es wird aber auch gesagt, dass das (noch) nicht in Juris abrufbar ist.

Aber es ist unter google auf verschiedenen "privaten" Seiten zu finden, z.B. hier:
http://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanz...ein-f74981

Oder auch bei den nwb's
Zitat:Gesetzgeber reagiert auf BFH-Rechtsprechung
Zinsen nach § 233a AO, die das Finanzamt an den Steuerpflichtigen zahlt (Erstattungszinsen), unterliegen nach einer BFH-Entscheidung aus 2010 beim Empfänger nicht der Besteuerung, soweit sie auf Steuern entfallen, die gemäß § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar sind. Hiermit revidiert der BFH seine frühere anderslautende Rechtsprechung.
Auf dieses Urteil hat der Gesetzgeber mit der Änderung des EStG im Rahmen des JStG 2010 reagiert. Erstattungszinsen im Sinne des § 233a AO gehören danach zu den Kapitalerträgen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Die Gesetzesfassung gilt in allen Fällen, in denen die Steuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist. Die Neuregelung ist umstritten. Der BFH stuft die Gesetzesänderung als verfassungskonform ein. Gegen die Entscheidung wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BVerfG - 2 BvR482 / 14 ).
Nur der Vollständigkeit halber: Auch in Bayern ruhen die Verfahren weiterhin wegen 2 BvR482/14! Unsere Verfügung ist vom 28.3.

taxpert
Ok, das ist auch das Az für S-H. Aber wie um alles in der Welt sollen in 2014 schon 482 Verfahren beim 2 Senat abhängig sein? Deshalb finde ich das Az so merkwürdig. Vielleicht ruft mal jemand dort an?
Auskunft des BVerfG:

Verfassungsbeschwerde 2 BvR 482/14 ist am 6. März eingegangen, BFH erhält erst nach Ablauf von zwei Monaten Bescheid!

Ich war heute übrigens der Dritte, der deswegen angerufen hat!

taxpert
Danke, dass du dir die Mühe gemacht hast. Hätte auch angerufen aber wenn man entweder ein brabbelndes Kind oder ne Flasche im Arm hat, telefoniert es sich in solchen Angelegenheiten eher suboptimal. [WINKING FACE]
482 Anfang März? Ggf hat ein Ir... äh Grundrechtsadressat gg diverse Maßnahmen Beschwerden eingelegt?
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