Steuerberater

Normale Version: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
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Unternehmer UC aus China erbringt eine sonstige Leistung an UI aus Italien.

Der Ort liegt in IT, � 3a (2) oder 4 oder was wei� ich.

Im �brigen verkauft UC in China seine Dienstleistungen und nirgendwo sonst.

In DE ist UC Kleinunternehmer, weil seine Ums�tze nach � 19(3) unter 17,5k liegen. UC war noch nie in DE und das wird sich auch nicht �ndern.

Also, welche UStE gibt UC in DE ab und erkl�rt er darin die nicht steuerbaren Ums�tze?
ecro schrieb:Unternehmer UC aus China erbringt eine sonstige Leistung an UI aus Italien.

Der Ort liegt in IT, � 3a (2) oder 4 oder was wei� ich.

Im �brigen verkauf UC in China seine Dienstleistungen und nirgendwo sonst.

In DE ist UC Kleinunternehmer, weil seine Ums�tze nach � 19(3) unter 17,5k liegen. UC war noch nie in DE und das wird sich auch nicht �ndern.

Also, welche UStE gibt UC in DE ab und erkl�rt er darin die nicht steuerbaren Ums�tze?

versteh nicht, warum du f�r den Chinesen uberhaupt von unternehmereigenschaft in D ausgehst? Kein inlandskonnex, also auch keine M�glichkeit desdeutschen fiskus auch nur irgendwas zu verlangen. Irgend ein Inlandserfordernis brauchst du bei jeder Steuer!
Ach, die Unternehmereigenschaft kann man doch schnell durchpr�fen.

Der UC ist Unternehmer.
Dann hatte Kiharu die Frage doch schon beantwortet

Oder was ist nun anders?
Warum hab ich´s nur schon vermutet? Big Grin
Der Chinese mag generell Unternehmer sein, allerdings f�hrt das allein doch nicht zur Anwendung deutschen Rechts! Nur weil nach fiktiver Anwendung von 2 UStG ein Unternehmer vorliegt, hei�t dies nicht, dass auch das UStG anzuwenden ist. Da drehst du dich im Kreis! Das Territorialit�tsprinzip schr�nkt die Anwendbarkeit des deutschen Gesetzes per se ein, wenn kein Inlandskonnex besteht. Wir kommen also gar nicht zu der Pr�fung von 1 1 1 und 2 UStG! Das ist Usus im internationalen Steuerrecht. Das w�rde sich auch v�lkerrechtlich nicht schicken, wenn deutsche Gesetze erstmal alle Unternehmer der Welt erfassen. Der deutsche Staat hat mit reinen Auslandssachverhalten erstmal nichts zu tun. Erst wenn der Unternehmer einen Schritt nach D macht bzw hier Leistungen erbringt, muss er nat�rlich mit deutscher Steuererhebung rechnen.
Den Weg kann ich mitgehen, und das sogar ganz ohne Hausnummer.

Danke.
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