14.01.2010, 21:31
14.01.2010, 21:32
Eisvogel schrieb:Ich würd mal sagen, wegen § 15 Abs. 2 und 3 UStG.Das klingt überzeugend. Aber:
Ich würde mich mal auf den Standpunkt stellen, was für die Berechnung der UmsatzSTEUER nicht erforderlich ist, muß in die Erklärung auch nicht rein, wenn es nicht explizit im UStG vorgeschrieben ist. Und für nicht steuerbare Umsätze gibt es glaube ich keine Vorschrift.
14.01.2010, 21:35
Eisvogel schrieb:Ich würd mal sagen, wegen § 15 Abs. 2 und 3 UStG.
Das UStG KANN - wie oben ausgeführt - doch keine rechtliche Grundlage bieten, wenn Sachverhalte schlichtweg nicht unter das UStG einzuordnen sind.
14.01.2010, 21:36
tosch schrieb:Und für nicht steuerbare Umsätze gibt es glaube ich keine Vorschrift.
Für nicht unter das UStG fallende Sachen KANN es doch gar keine Vorschrift geben.
14.01.2010, 22:01
ecro schrieb:Eisvogel schrieb:Ich würd mal sagen, wegen § 15 Abs. 2 und 3 UStG.
Das UStG KANN - wie oben ausgeführt - doch keine rechtliche Grundlage bieten, wenn Sachverhalte schlichtweg nicht unter das UStG einzuordnen sind.
Unterschreib! Mir wäre auch nur die VoSt Aufteilung eingefallen, weil inl VoSt auch auf nstb Umsätze entfallen kann und dann nabzf ist! Beim KU würde ich die Angabe einfach verweigern und das FA nach der Rechtsgrundlage fragen.
14.01.2010, 22:04
Ich zäume das Pferd mal von hinten auf:
Der Kleinunternehmer muss generell eine Umsatzsteuer-Erklärung abgeben (ich kann § 18 UStG nichts Gegegenteiliges entnehmen).
Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen wird meist (spätestens nach dem Erstjahr) darauf verzichtet.
=> Steuererklärung ist (theoretisch) samt Anlagen (UR) abzugeben.
Oder hab´ ich jetzt einen auf den Augen?
fragt: die Catja
Der Kleinunternehmer muss generell eine Umsatzsteuer-Erklärung abgeben (ich kann § 18 UStG nichts Gegegenteiliges entnehmen).
Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen wird meist (spätestens nach dem Erstjahr) darauf verzichtet.
=> Steuererklärung ist (theoretisch) samt Anlagen (UR) abzugeben.
Oder hab´ ich jetzt einen auf den Augen?
fragt: die Catja
14.01.2010, 22:06
Weia, da hab ich ja was angerichtet.
Nochmal: Wie kommen Angaben zu Sachverhalten, die nicht unters Gesetz fallen, in die Steuererklärung?
Nochmal: Wie kommen Angaben zu Sachverhalten, die nicht unters Gesetz fallen, in die Steuererklärung?
14.01.2010, 22:28
Gar nicht, weil siehe Erläuterungen zu Anlage UR
Oder war das jetzt zu simpel?
Zitat:Einzutragen sind innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4
Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a Abs. 1 UStG). Über die in dieser Zeile
einzutragenden Umsätze sind Zusammenfassende Meldungen
beim Bundesamt für Finanzen abzugeben. Das gilt nicht für
Kleinunternehmer, die § 19 Abs. 1 UStG anwenden.
Oder war das jetzt zu simpel?
14.01.2010, 22:33
Jetzt hab´ ich´s auch geschnallt...
o.k.: Ich finde in den BT-Drucksachen nix, was zur Begründung herhalten kann.
Die Bilanzierungsgrundsätze können es ja auch nicht sein, denn dafür kann jka das USt-Rechnt nichts.
Formularwut des Gesetzgebers und Freude an der Verprobung zwischen USt und Ertragsteuern?
o.k.: Ich finde in den BT-Drucksachen nix, was zur Begründung herhalten kann.
Die Bilanzierungsgrundsätze können es ja auch nicht sein, denn dafür kann jka das USt-Rechnt nichts.
Formularwut des Gesetzgebers und Freude an der Verprobung zwischen USt und Ertragsteuern?
14.01.2010, 22:34
aus der anleitung zur UStE
Zur Umsatzsteuererklärung gehören der vierseitige Hauptvordruck USt 2 A und die Anlagen UR und UN. Die Anlage UR ist grundsätzlich von jedem Unternehmer zusammen mit dem Hauptvordruck abzugeben.
Sonstige nicht steuerbare Umsätze sind alle anderen Lieferungen und sonstigen Leistungen, die nicht im Inland erbracht werden und die steuerbar wären, wenn sie im Inland ausgeführt worden wären.
aber das hilft auch nicht wirklich weiter
Zur Umsatzsteuererklärung gehören der vierseitige Hauptvordruck USt 2 A und die Anlagen UR und UN. Die Anlage UR ist grundsätzlich von jedem Unternehmer zusammen mit dem Hauptvordruck abzugeben.
Sonstige nicht steuerbare Umsätze sind alle anderen Lieferungen und sonstigen Leistungen, die nicht im Inland erbracht werden und die steuerbar wären, wenn sie im Inland ausgeführt worden wären.
aber das hilft auch nicht wirklich weiter
