Steuerberater

Normale Version: BilMoG ist durch!
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tolledeu schrieb:bei den aufgeworfenen Fragen geht es nur um die Kaufleute die nur auf Grund der AO nicht buchführungspflichtig waren.
§ 238 Abs. 1 S. 1 HGB sagt:
Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.

Wie Du schon oben geschrieben hast: das HGB ist Gesetz. Und die AO verwies auch bisher schon in § 140 auf "andere Gesetze". Die AO kann den Kaufmann also gar nicht von der Buchführungspflicht befreien. Und auch der Kleingewerbetreibende, der sich im HR eintragen läßt - aus welchen Gründen auch immer - wird mit der Eintragung Kaufmann und daher buchführungspflichtig. Und das nicht erst seit BilMoG - Zeiten.

Den Minderkaufmann aus § 4 HGB gibt es seit 1998 nicht mehr.

Ob der Kaufmann steuerlich bilanziert oder eine EÜ einreicht, ist dem FA ziemlich egal. Dort ist schließlich nicht automatisch bekannt, ob jemand "Kaufmann" ist oder "nur" Gewerbetreibender.
Hallo,

dazu passt dann auch eine Info, die mir gestern zugespielt wurde.

In den Reihen der Bundesregierung wie auch in wesentlichen Teilen der Ländervertretung (Bundesrat) werden zunehmend Stimmen lauter, die eine Vereinfachung der Buchführungs- und Bilanzierungspflichten für "kleinere" Unternehmen und Selbständige fordern.

Man überlegt allen ernstes eine Bilanzierungspflicht für Einzelkaufleute und Einzelgewerbetreibende, sowie für Personenzusammenschlüsse mit untergeordneter wirtschaftlicher Tätigkeit grundsätzlich von einer Bilanzierung abzusehen.

Momentan werden Gesetze geschaffen, die gleich schon wieder reformiert werden.
Mal sehen, ob das BilMoG, so wie es jetzt verabschiedet wurde, in 2010 überhaupt an den Start geht. Und das trotz Bundestagswahl.


Als in den 20er Jahren die Weltwirtschatskrise war, da hat es einen dicken, fetten RUMMMS gegeben. Alle haben geweint, es gab die notwendigen wirtschaftlichen Konsequenzen und ein paar Jahre später ging alles wieder seinen geordneten Weg.
Die Politik hat sich damals weitestgehend aus den Unternehmen herausgehalten, wenn auch dirigistisch einige ordnungspolitische Gesetze auf den Weg gebracht.
Geld hat es aber nicht gegeben.

Heute ist das deutlich anders, da die Politik selbst in die Unternehmen verstrickt ist bzw. doch auf dem freien Markt mit eigenen Unternehmungen tätig ist.
Der große RUMMMS bleibt aus, die Dinge sehen geordneter aus, aber das Chaos wird kommen und vor allen Dingen noch viele Jahre anhalten.

Kein Wunder also, das momentan ein gesetzgeberisches Chaos herrscht, nicht durchdacht, an der Wirklichkeit vorbei und mit nicht vorhersehbaren Konsequenzen.

Leute, die nächsten Jahre werden für die Beraterschaft, egal aus welcher Ecke sie auch kommen, noch richtig interessant und lustig.
zaunkönig schrieb:Kein Wunder also, das momentan ein gesetzgeberisches Chaos herrscht, nicht durchdacht, an der Wirklichkeit vorbei und mit nicht vorhersehbaren Konsequenzen.

Leute, die nächsten Jahre werden für die Beraterschaft, egal aus welcher Ecke sie auch kommen, noch richtig interessant und lustig.

wenn man länger drüber nachdenkt, dürften im ernstfall die §§ 283b I Nr. 3 lit. b iVm 14 II nr. 1 StGB in der praxis für die berater und die insolvenzverwalter interessant werden. insbesondere wenn zweifelhaft ist, ob nun § 1 HGB einschlägig ist.
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