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Aufteilung 35a u. Kap
12.01.2009, 16:36
Beitrag: #1
Aufteilung 35a u. Kap
Getrennt lebendes Ehepaar besitzen (50/50) eine ETW. Nur die Frau bzw. Kinder wohnen darin. Die lfd. Kosten usw. zahlt nur die Frau (wurde so zwischen den Partnern mündl. vereinbart).

Da jedoch beide Eigentümer sind, stellt der Verwalter die BK-Abrechnung auf beide Namen aus. Das FA erkennt daher nur 50% der Kosten nach 35a an. Das ist doch Irrsinn, oder? Der Mann wohnt nicht dort usw. und nach Rz. 34 des BMF "erfolgt die Aufteilung der Höchstbeträge grundsätzlich nach Maßgabe der jeweiligen Aufwendungen", die ja nunmal nur die Frau trägt.

Aber wie ist es mit den Zinsen bzw. KapErtSt aus der Instandhaltungsrücklage? Die laufenden Einzahlungen trägt zwar nur die Frau, aber die vorher erfolgten die Zahlungen gemeinsam (während des Zusammenlebens). Sind die Zinsen aufzuteilen? Eigentlich ja, da die Rücklage beiden Eigentümern zusteht, oder?

Weiterhin sind Kap.-Anlagen aus der gemeinsamen Zeit auf die Frau übertragen wurden (ebenfalls mündl.). Die Bank stellt die Steuerbesch. jedoch weiterhin auf beide Namen aus. Ist hier auch eine Aufteilung vorzunehmen?
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12.01.2009, 17:24
Beitrag: #2
RE: Aufteilung 35a u. Kap
Hallo Opa,

erster Teil, klarer Fall von Drittaufwand, FA handelt richtig.
Bzgl. der Zinsen kommt es darauf an, wer Inhaber der Forderungen gegen die Bank ist, mithin, wer Kontoinhaber ist. Wenn die Bank die Ehegatten als Inhaber führt, hat also der Ehemann seinen ideellen Anteil noch nicht auf die Frau übertragen bzw. abgehoben. Wenn er Inhaber der Forderungen ist, ist er auch Steuerschuldner bzw. Anrechnungsberechtigter der KapESt. Das sind zivilrechtliche Vorfragen und müssen zuerst von den Eheleuten geklärt werden. Bei getrennt lebenden gehe ich davon aus, dass eine Scheidung bevor steht und dann wird sowas sicherlich im Zugewinnausgleich berücksichtigt.

Gruß,

showbee
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12.01.2009, 18:11
Beitrag: #3
RE: Aufteilung 35a u. Kap
Zitat:erster Teil, klarer Fall von Drittaufwand, FA handelt richtig.
Wie bitte? Nur die Frau bzw. der Verwalter erteilt bspw. die Aufträge zur Hausreinigung, nur die Frau bezahlt und wohnt in der Wg. Warum sollten nur 50% n. 35a der Frau zuzuordnen sein? Der Mann hat keine Kosten, die Wg. ist nicht sein Haushalt. Er könnte nie den 35a hierfür in Anspruch nehmen. Eine freiwillige Übertragung ist ja auch bei bspw. 2 Ledigen in einer Wg. möglich.

Die Eheleute leben seit ca. 10 Jahren getrennt, an eine Scheidung ist auch in Zukunft nicht gedacht. Sie haben nur die Wg. noch in gemeinsamen Eigentum. Über die Kap.-Vermögen sind sie sich einig, Frau hat Konto A, Mann hat Konto B, nur das der Bank gegenüber dies nicht erklärt wurde, so daß die Steuerbescheinigung eben auf beider Namen läuft. In den vergangenen Jahren gab es nie Probleme, die Erträge wurden dem zugeordnet, der die Steuerbescheinigung vorgelegt hat.
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12.01.2009, 18:57
Beitrag: #4
RE: Aufteilung 35a u. Kap
Hallo,

klarer Fall von "bisher Glück gehabt". Zu § 35a EStG: BMF Rn. 17-18. Anspruchsberechtigter ist der Auftraggeber. Hier ist Auftraggeber im zivilrechtlichen Sinne eindeutig die Eigentümergemeinschaft der Eheleute, da nur einer der beiden im betreffenden Haushalt wohnt, kann auch nur dessen Anteil in Ansatz gebracht werden.

Zu den Zinsen: Maßgeblich ist die wirtschaftliche Zurechnung der Einkünfte. Indiz = Kontoinhaber für Finanzamt. Abweichendes muss nachgewiesen werden, hier könnte eine abweichende vorherige Vereinbarung von den Eheleuten eingereicht werden.

Mfg

showbee
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12.01.2009, 21:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.01.2009 21:46 von meyer.)
Beitrag: #5
RE: Aufteilung 35a u. Kap
showbee schrieb:klarer Fall von "bisher Glück gehabt". Zu § 35a EStG: BMF Rn. 17-18. Anspruchsberechtigter ist der Auftraggeber. Hier ist Auftraggeber im zivilrechtlichen Sinne eindeutig die Eigentümergemeinschaft der Eheleute, da nur einer der beiden im betreffenden Haushalt wohnt, kann auch nur dessen Anteil in Ansatz gebracht werden.
Sehe ich, zumindest, was die umlagefähigen Kosten betrifft, anders. Die Wohnung ist anscheinend im Wesentlichen unentgeltlich überlassen, daran ändert auch die Tragung der Betriebskosten/Nebenkosten nichts. Da kann selbstverständlich der Nutzer der Wohnung die Kosten geltend machen, die er getragen hat, das ist ja nicht anders als bei einem Mieter, der auch die umgelegten Kosten ansetzen kann, soweit da nach § 35a begünstigte Aufwendungen drin stecken.

Mit dem Auftraggeber hat das nichts zu tun, zumal Auftraggeber nicht die Eheleute sondern die gesamte Eigentümergemeinschaft sein wird.

Bei nicht umlagefähigen Kosten (z. B. Reparaturen) könnte es anders aussehen. Wenn da die Ehefrau etwas von übernimmt, könnte man darin ein Entgelt für die Nutzung der Wohnung sehen. Bin (ohne mich nochmal schlaugemacht zu haben) im Moment nicht ganz sicher, ob man im Fall der getrennt lebenden Ehegatten da ein Problem mit der unentgeltlichen Überlassung bekommen könnte.
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13.01.2009, 11:12
Beitrag: #6
RE: Aufteilung 35a u. Kap
Ich sehe hier gar kein Problem. Wer die Arbeiten, egal ob Reparaturen o. regelm. DL, in Auftrag gibt, ist unerheblich. Für die Inanspruchnahme des 35a kommt es nur auf die Bezahlung für Arbeiten im Haushalt an. Die Rg. lauten zwar eigentlich auf den Namen/Adresse des Verwalter, aber das ist ja durch das BMF abgesichert.
Der Ansicht über die Zinszuordnung kann ich mich ja noch anschließen, aber nicht der Aufteilung der Kosten n. 35a. Dafür sehe ich keine rechtl. Grundlage.
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14.01.2009, 09:02
Beitrag: #7
RE: Aufteilung 35a u. Kap
@Opa: läuft nun das Konto, von dem die Frau die BK zahlt auf den Namen der Eheleute oder auf ihren Namen? Wenn auf beide Namen, dann haben rechtlich beide die BK bezahlt, egal wem welches potentielle Auseinandersetzungsguthaben zum Konto zukommt, dann hatte die Frau auch nur halbe Aufwendungen.
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14.01.2009, 10:39
Beitrag: #8
RE: Aufteilung 35a u. Kap
Klar haben die Eheleute getrennte (Giro)Konten, sie leben seit 10 Jahren getrennt. Und, wie gesagt, nur die Ehefrau zahlt seit 10 Jahren die Nebenkosten. Daher ist mir die Aufteilung für den 35a völlig unverständlich.
Nur da die Wg. eben beiden gehört, war ich mir mit der Aufteilung der Zinsen aus der Insth.-Rücklage unschlüssig. Die zahlt zwar seit 10 Jahren auch nur die Frau, aber davor wurde sie gemeinsam gezahlt und letztlich haben beide als Eigentümer später den Vorteil, daß die Rücklage beiden zusteht. Die Zahlungen der Frau in die Rücklage sind zur Hälfte eigentlich Schenkungen an den Mann.
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14.01.2009, 13:45
Beitrag: #9
RE: Aufteilung 35a u. Kap
Opa schrieb:Klar haben die Eheleute getrennte (Giro)Konten, sie leben seit 10 Jahren getrennt. Und, wie gesagt, nur die Ehefrau zahlt seit 10 Jahren die Nebenkosten. Daher ist mir die Aufteilung für den 35a völlig unverständlich.

Gut, dann nehm ich meine erste Aussage zurück, ich hatte den Sachverhalt anders verstanden. Also wegen des gemeinsamen Bankkontos ging ich von faktisch gemeinsamer Zahlung aus.

Zu den Zinsen bereits s.o.
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14.01.2009, 14:43
Beitrag: #10
RE: Aufteilung 35a u. Kap
Bei den mit o.g. gemeinsamen Bankkonten (die auf beider Namen laufen) handelt es sich nur um Geldanlagen.
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