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Zahnarzt - umsatzsteuerliche Organschaft?
31.10.2008, 10:15
Beitrag: #1
Zahnarzt - umsatzsteuerliche Organschaft?
Bin mir nicht so ganz sicher (die HSL Umsatzsteuer beim Finanzamt auch nicht) bei folgendem Sachverhalt:
Zahnarzt ist alleiniger Gesellschafter einer GmbH, die kieferorthädische Geräte und Zahnersatz fertigt. Der größte Kunde der GmbH ist der ZA. Der GF der GmbH ist der Vater des ZA. Die GmbH hat eigene Räume neben der ZA-Praxis, die Buchhaltung der GmbH wird durch eine ANin der GmbH, die auch für den ZA in der Verwaltung tätig ist erstellt. Ich bin der Meinung keine Organschaft (die HSL auch), da keine organisatorische Eingliederung. Oder habt ihr Bedenken?
frankts
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31.10.2008, 12:24
Beitrag: #2
RE: Zahnarzt - umsatzsteuerliche Organschaft?
davon abweichende Auffassung u.a.

FG BW v.28.11.95 14 K 79/04 mit weiteren Nachweisen und Quellen:
"die finanzielle Eingliederung hat i.d.R. auch org. Eingliederung zur Folge."

schönen Tag noch

phönix
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31.10.2008, 21:21
Beitrag: #3
RE: Zahnarzt - umsatzsteuerliche Organschaft?
Bin auch eher der Meinung keine organisatorische Eingliederung. Es gab da in letzter Zeit einige BFH-Urteile, die für die organisatorische Eingliederung darauf abgestellt haben, dass in der Organgesellschaft die Durchsetzung der Willensbildung durch den Organträger durch entsprechende Maßnahmen sichergestellt sein muss.

Dies ist in der Regel nur bei der Möglichkeit der Bestimmung durch die Geschäftsführungsorgane der Fall, es reicht nicht aus, dass der Organträger über die Gesellschafterversammlung in der GmbH bestimmen kann, da die "normale" Geschäftstätigkeit normalerweise vom GF bestimmt wird, ohne im Einzelfall Genehmigungen der Gesellschafterversammlung zu benötigen.

Der BFH hat dabei einige FG-Urteile gekippt, die aus der finanziellen Eingliederung eine Art Vermutung der organisatorischen Eingliederung abgeleitet hatten.
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