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DHHF Hauptwohnsitz verlegen
10.06.2007, 22:33
Beitrag: #1
DHHF Hauptwohnsitz verlegen
Hallo,
leider stehe ich mit meiner Auffassung in allen Foren bisher allein da, wenn es darum geht, eine DHHF auch dann weiterhin anzuerkennen, wenn der Hauptwohnsitz verlegt wird aus privaten Gr�nden.

Es hei�t im � 9 EStG
5. 1 notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begr�ndeten doppelten Haushaltsf�hrung entstehen, und zwar unabh�ngig davon, aus welchen Gr�nden die doppelte Haushaltsf�hrung beibehalten wird. 2 Eine doppelte Haushaltsf�hrung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer au�erhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterh�lt, besch�ftigt ist und auch am Besch�ftigungsort wohnt;

Wie interpretiert Ihr diese Aussage im Gesetz?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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11.06.2007, 22:06
Beitrag: #2
RE: DHHF Hauptwohnsitz verlegen
Hab gerade mein Gesetz nicht bei der Hand (ups... ist das verwerflich?) aber ich w�rde dir durchaus zustimmen, dass DHHF auch m�glich ist, wenn der Umzug aus privaten Gr�nden erfolgt. Ich meine mich erinnern zu k�nnen, dass z.B. auch definitiv in den Richtlinien steht, dass das z.B. bei einem Umzug auf Grund heirat m�glich ist!
Du stehst also nicht allein mit deiner Meinung ;-)

Das einzige, was auf Grund des Umzuges aus privaten Gr�nden nicht m�glich ist, ist der Ansatz von Umzugskosten selbst (oder Pauschale nach BUKG).
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12.06.2007, 18:59
Beitrag: #3
RE: DHHF Hauptwohnsitz verlegen
lieschenmueller schrieb:...
Du stehst also nicht allein mit deiner Meinung ;-)
...

Auch dies ist manchmal gut zu wissen.Smile

Danke.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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14.06.2007, 17:58
Beitrag: #4
RE: DHHF Hauptwohnsitz verlegen
Nun, meine Meinung ist eine Andere (s. Umfrage)
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14.06.2007, 19:49 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.06.2007 22:11 von Hans-Christian.)
Beitrag: #5
RE: DHHF Hauptwohnsitz verlegen
Opa schrieb:Nun, meine Meinung ist eine Andere (s. Umfrage)

Nun, ich kann meine Meinung gut begr�nden mit rechtlichen Argumenten.

Wie begr�ndest Du Deine Auffassung?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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