Akteneinsicht in Kanzleiräumen?
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07.06.2007, 21:45
Beitrag: #1
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Akteneinsicht in Kanzleiräumen?
Hallo,
gewährt überhaupt ein Finanzgericht Akteneinsicht, indem es die Akten in die Kanzleiräume versendet? Beim SächsFG funktioniert das jedenfalls nicht. Man bekommt dann immer zu hören: - Steuergeheimnis! ![]() - Akten könnten unterwegs wegkommen! ![]() Immerhin werden die Akten zum nächstgelegenen Finanzamt übersandt. Seltsam, im Steuerstrafverfahren klappt's doch auch ... |
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07.06.2007, 22:12
Beitrag: #2
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RE: Akteneinsicht in Kanzleiräumen?
jurico schrieb:gewährt überhaupt ein Finanzgericht Akteneinsicht, indem es die Akten in die Kanzleiräume versendet?Das Finanzamt jedenfalls nicht, da ist sogar immer ein Beamter dabei... ![]() Zitat:Seltsam, im Steuerstrafverfahren klappt's doch auch ...Da sind wir aber auch in einem Strafverfahren, nicht mehr in einem Besteuerungsverfahren. |
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08.06.2007, 06:59
Beitrag: #3
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RE: Akteneinsicht in Kanzleiräumen?
Hallo,
wie die aktuelle Verfahrensweise ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Aus der Praxis der Vergangenheit war es kein Problem die Akten vor Ort einzusehen. Auch im Steuerstrafverfahren war es problemlos möglich die Akten bei der Finanzverwaltung bzw. beim Finanzgericht einzusehen und zu kopieren. Es stellt sich halt immer die Frage, ob man tatsächlich alle Unterlagen zu sehen bekommt. Da muss man eben einfach vertrauen. Im Tagesgeschäftsverkehr der Damen und Herren Rechtsanwälte wird da gelegentlich schon mal mit versteckten Karten gespielt. |
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08.06.2007, 08:44
Beitrag: #4
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RE: Akteneinsicht in Kanzleiräumen?
zaunkönig schrieb:Im Tagesgeschäftsverkehr der Damen und Herren Rechtsanwälte wird da gelegentlich schon mal mit versteckten Karten gespielt. ? Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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09.06.2007, 21:41
Beitrag: #5
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RE: Akteneinsicht in Kanzleiräumen?
Hallo,
Petz schrieb:Da sind wir aber auch in einem Strafverfahren, nicht mehr in einem Besteuerungsverfahren.Worin bestehen die Unterschiede, so dass Strafakten ohne weiteres in die Kanzleiräume übermittelt werden, Steuerakten jedoch nicht? Man müsste doch meinen: Wenn schon Strafakten, dann erst recht Steuerakten. zaunkönig schrieb:Auch im Steuerstrafverfahren war es problemlos möglich die Akten bei der Finanzverwaltung bzw. beim Finanzgericht einzusehen und zu kopieren.im Steuerstrafverfahren bekommt man doch die Akten idR problemlos in die Kanzleiräume übermittelt. Vorwitzig schrieb:?Verstehe ich auch nicht. |
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09.06.2007, 22:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.06.2007 07:26 von Petz.)
Beitrag: #6
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RE: Akteneinsicht in Kanzleiräumen?
jurico schrieb:Worin bestehen die Unterschiede, so dass Strafakten ohne weiteres in die Kanzleiräume übermittelt werden, Steuerakten jedoch nicht? Man müsste doch meinen: Wenn schon Strafakten, dann erst recht Steuerakten.Nein, wohl nicht, genau erklären kann ich es aber auch nicht ![]() Möglicherweise damit im laufenden Besteuerungsverfahren keine relevanten Unterlagen "verlorengehen" oder nicht noch "schnell" Selbstanzeige gestellt werden kann. Im Strafverfahren steht die Höhe der (Steuer-)Schuld an sich ja schon fest, jetzt geht es "nur" noch um die Höhe der Strafe. Und vor Erlass des Steuerbescheides ist ja auch noch kein Verwaltungsakt ergangen, der anfechtbar wäre. Aber nur Vermutungen von mir, zugegeben. |
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