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Betriebsprüfung Gaststätte
26.08.2008, 10:08
Beitrag: #1
Betriebsprüfung Gaststätte
Hallo,


heute hat im Hause eine BP bezüglich einer Gaststätte begonnen.

Es handelt sich dabei um eine größere Gaststätte.

Die Tageseinnahmen werden am Abend durch die Bedienungen mittels Zählprotokoll gezählt.

Es existiert zwar eine Registrierkasse, jedoch sind in dieser nicht alle Einnahmen enthalten. Die Kasse hat eher eine Überwachungsfunktion für die Bedinungen. Wenn der Laden voll ist kann es schonmal sein, dass die Bedienung 5 Bier bestellt und aufgrund der Hektik diese dann nicht getippt werden können.

In der Kasse sind laut Aussage des Betreibers gerade einmal 60 % der Einnahmen drin enthalten.

Beispiel: Umsatz laut Registrierkasse 6.000,00 Euro am Abend.

Aufgrund Zählprotokoll sind es 10.000,00 Euro.

Die angegebenen Einnahmen sind also immer höher als die laut der Kasse.

Prüfer ist deshalb fast am Ausrasten !

Meiner Meinung nach kann ich auch eine offene Kasse (Zählkasse) haben und bin nicht verpflichtet eine Registrierkasse zu führen.



Hat jemand ähnliche Erfahrungen in einer BP gemacht ?
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26.08.2008, 10:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.08.2008 11:09 von Buchi.)
Beitrag: #2
RE: Betriebsprüfung Gaststätte
Hallo PiranhaVS,

habe folgendes hierzu gefunden:

FG Bremen v. 17.01.2007 - 2 K 229/04 (5)

und besonders interessant, weil es sich hierbei "nur" um einen 4/3-Rechner handelt:

FG Berlin-Brandenburg v. 26.07.2007 - 14 K 3368/06 B

Rest folgt per e-mail.

Gruß
Buchi
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26.08.2008, 10:55
Beitrag: #3
RE: Betriebsprüfung Gaststätte
sinnvoll: zu den Grundlagen der Kassenführung im Gasto-Bereich: (ab. s. 20)

siehe hier: http://www.michael-blenkers.de/download.html

offiziell nur Lese-Version!

Schönen Tag noch

phönix

schönen Tag noch

phönix
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26.08.2008, 11:16
Beitrag: #4
RE: Betriebsprüfung Gaststätte
Hallo ihr zwei...

Das Skript war hier schonmal sehr hilfreich... Da werde ich mich einmal intensiv einlesen müssen...

Der Prüfer wollte die Prüfung mangels Unterlagen schon abbrechen...
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26.08.2008, 18:43
Beitrag: #5
RE: Betriebsprüfung Gaststätte
Aber das Zählprotokoll ist vorhanden?
Wo ist dann das Problem?

-----------------
LG
Clematis
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26.08.2008, 20:57
Beitrag: #6
RE: Betriebsprüfung Gaststätte
Das Zählprotokoll ist vorhanden, aber den Prüfer interessiert dies nicht, weil es ja eine elektronische kasse gibt.

Hätte man gesagt es gibt KEINE elektronische Kasse (weas ja nicht glaubwürdig wäre) dann wäre die offene Kasse wohl akzeptiert worden.

Naja, er musste jetzt erst mal Rücksprache mit dem SG-Leiter treffen...
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26.08.2008, 22:54
Beitrag: #7
RE: Betriebsprüfung Gaststätte
Hallo,

dann frag einfach mal den Prüfer, ob er in der Lage ist die Gesetzesnorm vorzulegen, die den Unternehmer verpflichtet eine elektronische Kasse zu führen bzw. alle Umsätze über die elektronische Kasse zu führen.

Alles was der Prüfer verlangen kann ist ein Umsatzbuch. Und die Auflage ist mit dem Zählprotokoll erfüllt (zumindest verstehe ich das Zählprotokoll im Sinne der Vorschrift).

Dem Guten laufen die Dollarzeichen durch die Augen und er denkt an ein wunderschönes Mehrergebnis durch Hinzuschätzung. Das ist schlicht alles.
Wenn er der Meinung ist, dass hier etwas nicht passt, liegt die Beweislast bei ihm. Der Mandant kann jedenfalls eine Dokumentation vorlegen.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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27.08.2008, 07:57
Beitrag: #8
RE: Betriebsprüfung Gaststätte
Da muss ich eine Anekdote loswerden: Ein Kneiper wurden ebenso geprüft (Zeiträume bevor ich aktiv wurde!). Es gab Nachbelastungen, weil Eigenverzehr und Privatentnahmen nicht korrekt aufgezeichnet wurden. Ebenso wurde die Kassenbuchhaltung gerügt. In den folgenden Jahr (ich hatte nun die 4/3Rng zu erstellen) fand ich dann im Z-Bericht bzw. im Kassenbuch ALLES! Der Z-Bericht beinhaltete Privatentnahmen, Privatverzehr, entnommene Zigaretten, aber auch Anzahlungen die auf dem Bankkonto eingingen. Er hatte kurzerhand allen "fehlenden" Posten einen Artikel in seiner Registrierkasse zugeordnet. Die Augen des Prüfers hätt ich gern gesehen, "leider" fand keine Anschlussprüfung für die folgenden 3 Jahre statt. Merke: Registrierkasse ist kein Allheilmittel!
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27.08.2008, 08:26
Beitrag: #9
RE: Betriebsprüfung Gaststätte
danke euch allen, das lässt mich schonmal etwas beruhigter schlafen :-)
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27.08.2008, 09:28
Beitrag: #10
RE: Betriebsprüfung Gaststätte
Kannst Du auch.
Gaststätte ist immer lustig.
Ich denke, ich habs schon mal gepostet-hatte letztens ne BP von einer Eisdiele. Dre Prüfer wollte Mehreinnahmen von 30.000 € pa.
Wenn man mit ner Eisdiele so viel Geld verdienen kann, mach ich sofort eine auf.
Unter anderem hat er Eisverkäufe hochgerechnet, mit einem Rezept, das lebensmittelrechtlich im Eis verbotene Zutaten enthielt (rohe Eier...).

Eine andere Prüferin fragte mich bei einer BP mal: "Sagen Sie, ich hab Kaffeeinkäufe gefunden, aber den Espresso, der da auf der Karte steht, da hab ich keine Einkäufe gefunden? Ist der schwarz eingekauft worden?"
Ich hab mich sooo beherrschen müssen!

-----------------
LG
Clematis
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