Vorsteuerabzug wenn keine Umsätze?
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14.08.2008, 08:12
Beitrag: #1
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Vorsteuerabzug wenn keine Umsätze?
Hallo Zusammen
folgende Fragestellung (Verwaltungs-GmbH ist neu bei uns): Verwaltungs-GmbH einer GmbH & Co. KG. Die Vergütung für die Verwaltungstätigkeit ist so ausgestaltet, dass es sich um einen Gewinnvorab handelt und somit kein Umsatz (BMF v. 23.12.2003 „B. Leistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft“). Dies wurde von der KG damals, ohne unsere Mithilfe, so beschlossen. Der Geschäftsführer der GmbH aber, der ist nicht dort angestellt, sondern stellt von seinem Einzelunternehmen aus Rechnungen an die GmbH. Mit Umsatzsteuer natürlich. Lt. dem bisherigen Berater kein Vorsteuerabzug aus den Rechnungen des Geschäftsführers, weil die GmbH keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze hat. Tatsächlich hat die GmbH aber auch keine umsatzsteuerfreien Umsätze. Sie hat gar keine Umsätze. Jetzt meine Idee: Würde die GmbH ihre Geschäftsführung bei der KG gegen Sonderentgelt ausführen, dann hätte sie Umsatzsteuerpflichtige Umsätze. D.h. muss doch auch der Vorsteuerabzug funktionieren, wenn sie keine Umsätze tätigt? Denn der eigentliche Geschäftszweck würde umsatzsteuerpflichte Umsätze zur Folge haben und nicht Ust-freie Umsätze. Bin ich jetzt irgendwie auf dem Holzweg gelandet? Irgendwie will sich die passende Stelle im Gesetz (den Richtlinien) gerade auch nicht finden lassen... Andere Frage dazu: Rückwirkend lässt sich die Satzung der KG doch nicht ändern? Dass aus der Tätigkeitsvergütung von Gewinnvorab auf Sondervergütung umgestellt wird?! Vielen Dank für Eure Meinungen |
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14.08.2008, 09:09
Beitrag: #2
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RE: Vorsteuerabzug wenn keine Umsätze?
Blick in die Richtlinien erleichtert die Rechtsfindung *g*
LS zu R203 (Rdz 188 Handbuch der Steuerveranlagung 2007): Die mit nichtsteuerbaren Leistungen (Gesellschafterbeiträge) zusammenhängenden Vorsteuern fallen NICHT unter das Abzugsverbot des § 15 Abs. 2 UStG. Verfügung der OFD Koblenz aus 1967 - bissle alt... aber wird wohl noch gelten, sonst wäre es im Handbuch ja nicht abgedruckt ;-) Da wird sich mein Mandant aber freuen!! |
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14.08.2008, 10:31
Beitrag: #3
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RE: Vorsteuerabzug wenn keine Umsätze?
Also die Vorsteuern aus den Rechnungen des Gesellschafters sind mit Sicherheit nicht abzugsfähig. Der Gesellschafter ist für die GmbH ein fremder Dritter und aus den Rechnungen die er schreibt, ist ein VSt-Abzug nach § 15 UStG nicht möglich. Hier bin ich mir absolut sicher, auch ohne die Verfügung gelesen zu haben.
Ich sehe in der ganzen Konstellation aber auch noch keinen Sinn. Wieso stellt der Unternehmer die Rechnung nicht gleich an die KG. So spart man sich die Ertragsteuern auf Ebene der GmbH (wenn das Gewinnvorab gesenkt wird). Oder habe ich gerade einen Denkfehler. |
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14.08.2008, 11:23
Beitrag: #4
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RE: Vorsteuerabzug wenn keine Umsätze?
2ndReality schrieb:Also die Vorsteuern aus den Rechnungen des Gesellschafters sind mit Sicherheit nicht abzugsfähig. Der Gesellschafter ist für die GmbH ein fremder Dritter und aus den Rechnungen die er schreibt, ist ein VSt-Abzug nach § 15 UStG nicht möglich. Hier bin ich mir absolut sicher, auch ohne die Verfügung gelesen zu haben. Warum bist du dir da sicher? Mit welcher Begründung? Ich such auch immer noch, weil ich dieser OFD Verfügung nicht traue... Warum die das so handhaben? Gute Frage. Nächste Frage. Vielleicht, weil man vorher nicht den Steuerberater gefragt hat bzw. wir da ja noch gar nichts mit zu schaffen hatten... und jetzt schau ich grad, wie man's heben kann. Bzw. wie das in Zukunft geregelt werden kann! @2ndReality: Du meinst, die GmbH soll rein die Haftungsentschädigung bekommen und die Geschäftsführung soll sozusagen an den "fremden Dritten" der aber ja auch Kommanditist ist gegen Rechnung direkt von der KG vergeben werden?! Muss ich mal nachdenken was das für und wieder ist... |
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14.08.2008, 11:47
Beitrag: #5
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RE: Vorsteuerabzug wenn keine Umsätze?
Ich bin da so sicher, weil ein Gewinnvorab keinen Umsatz darstellt. Mangels Erbringung von steuerpflichtigen Umsätzen ist ein Vorsteuerabzug nach § 15 II UStG nicht möglich.
Eine Ausnahme für Leistungen eines Gesellschafters gibt es nicht, dem widerspricht das Gesetz. Ein Vorsteuerabzug wäre allenfalls bei einer Tätigkeitsvergütung möglich, da das Gewinnvorab keinen Umsatz darstellt. Die Verfügung passt hier m.E. überhaupt nicht. Hatte aber doch einen Denkfehler in meinem Post. Die GmbH ist wahrscheinlich an der KG beteiligt. Also wird sie jedes Jahr Beteiligungseinkünfte erhalten. Diese versucht der Gesellschafter nun über Rechnungen seines Einzelunternehmen in seinen Zugriffsbereich (Einzelunternehmen) zu holen. Hoffe das stimmt jetzt so. Die GmbH hat also ohnehin jedes Jahr Einkünfte, auch ohne Haftungsvergütung. Kannst ja nochmal was zum Sachverhalt schreiben, dann wird's vielleicht klarer. |
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14.08.2008, 13:41
Beitrag: #6
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RE: Vorsteuerabzug wenn keine Umsätze?
2ndReality schrieb:Ich bin da so sicher, weil ein Gewinnvorab keinen Umsatz darstellt. Mangels Erbringung von steuerpflichtigen Umsätzen ist ein Vorsteuerabzug nach § 15 II UStG nicht möglich. Meine Subsumierung: § 15 I Alle 'ordentlichen' VSt sind abzugsfähig (Formalien erfüllt) § 15 II Nich abzugsfähig, wenn... z.B. steuerfreie Ausgangsumsätze Das Gesetz sagt nicht, dass nur VSt abzugsfähig ist für versteuerte Ausgangsumsätze, sondern das VSt nicht abzugsfähig ist für steuerfreie (etc.) Ausgangsumsätze! Aber das ist jetzt sowieso egal, denn, die ganze Argumentationskette scheitert an der Unternehmereigenschaft! Das ist des Pudels Kern?!? Die GmbH ist nicht Unternehmerin i.S. von § 2 UStG, da es am Entgelt happert. Kein Leistungsaustausch(BMF 23.12.03), kein Entgelt . Kein Entgelt, keine Unternehmereigenschaft. Keine Unternehmereigenschaft, kein VSt-Abzug. :-( Wer stimmt zu? Nur zur Klarstellung: Die einzigen Einnahmen der GmbH bestehen aus dem Gewinnvorab. Sonst keinerlei Umsätze. |
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14.08.2008, 13:51
Beitrag: #7
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RE: Vorsteuerabzug wenn keine Umsätze?
Habe das vorher auch schonmal mit meinen Kollegen diskutiert. Wir sehen die Unternehmereigenschaft bei der GmbH als gegeben an Sie übernimmt ja die Haftung . Der Umsatz ist allerdings steuerfrei.
Deswegen wird der VSt-Abzug nach § 15 II UStG versagt. Das Ergebnis ist aber immer das Gleiche. Kein VSt-Abzug. |
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14.08.2008, 15:17
Beitrag: #8
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RE: Vorsteuerabzug wenn keine Umsätze?
hi,
vgl. meine ausführungen in einem anderen thread hier: http://roland.someserver.de/forum/showth...hp?tid=617 die frage entscheidet sich an der unternehmereigenschaft, die hier wohl nicht vorliegt. einfach mal die genannte EuGH Rspr. lesen. der showbee |
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14.08.2008, 15:29
Beitrag: #9
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RE: Vorsteuerabzug wenn keine Umsätze?
Hallo,
da stimme ich @showbee zu. Kann man auch in den RL nachlesen (RL 18 zu § 2 UStG). ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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16.03.2012, 12:30
Beitrag: #10
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RE: Vorsteuerabzug wenn keine Umsätze?
hat einer von Euch noch die angesprochene Verfügung der OFD Koblenz aus 1967 da und kann sie mir schicken?
ggf. Mail phoenix1@freenet.de Danke! schönen Tag noch phönix |
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