nachträgliche Rente
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10.07.2008, 13:43
Beitrag: #1
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nachträgliche Rente
Ist eine Rente die 06 beantragt wurde, aber erst 07 gewährt und gezahlt wird, ein Änderungsgrund für den Bescheid 06? M.E. nach § 11 nicht.
In 06 wurde Kranken bzw. Übergangsgeld bezogen, die Rentennachzahlung in 07 wurde teilweise mit Zahlungen direkt an die KK verrechnet (die allerdings nicht nachvollziehbar sind), so daß der Rentner diese Rentenzahlungen in der bescheinigten Höhe in 07 ja gar nicht erhalten hat. Oder ist der Bescheid 06 doch zu ändern, mit Kürzung der damaligen Lohnersatzleistungen die dem 32b unterlagen?. |
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10.07.2008, 13:48
Beitrag: #2
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RE: nachträgliche Rente
In einem ähnlichen Fall wurde wie folgt vom FA behandelt:
1. Für die Rentenzahlung gilt Zuflussprinzip also Versteuerung in 2007 in voller Höhe der Rente 2. Die Lohnersatzleistung wurde in 2006 nachträglich berichtigt Ich hatte die Lohnersatzleistungen 2007 auch als "negativen Progressionsvorbehalt" drin, das FA hat aber alles (im Nachhinein meiner Meinung nach richtigerweise) in 2006 berichtigt. Hoffe ich konnte helfen :-) |
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10.07.2008, 13:53
Beitrag: #3
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RE: nachträgliche Rente
zu 1. Hier wurde ein Rentenansatz in 06 gemacht, womit ich eben nicht einverstanden bin.
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10.07.2008, 14:05
Beitrag: #4
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RE: nachträgliche Rente
bei mir war´s wie gesagt in 2007... habe mir aber auch nicht grosse gedanken über die richtigkeit gemacht, da es in 2007 steuerlich "besser gepasst hat"...
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10.07.2008, 16:31
Beitrag: #5
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RE: nachträgliche Rente
Opa schrieb:zu 1. Hier wurde ein Rentenansatz in 06 gemacht,??? Es gilt, wie gesagt, uneingeschränkt der § 11 EStG, ggfs auch mit negativem Progressionsvorbehalt. |
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10.07.2008, 16:55
Beitrag: #6
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RE: nachträgliche Rente
Zitat:???Deswegen schreib ich ja hier. Der Bescheid 2006 wurde geändert und die in 07 gezahlte Rente (Nachzahlung für 06) wurde in 06 mit angesetzt. Wie das FA auf die Idee kommt, kann ich eben auch nicht nachvollziehen. |
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10.07.2008, 20:05
Beitrag: #7
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RE: nachträgliche Rente
Ich auch nicht.
Eklatanter Bearbeiter-Fehler. Zum einen nicht fit im EStG, zum anderen nicht fit in der AO. tztztz...... |
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11.07.2008, 17:44
Beitrag: #8
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RE: nachträgliche Rente
Na, ich glaube der Sachbearbeiter hat einfach das anhängige Verfahren BFH X R 34/06 (zur Frage inwieweit Rentenbescheide Grundlagenbescheide für die ESt sind) falsch/erweiternd verstanden und will es schon mal vorwegnehmen.
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11.07.2008, 19:49
Beitrag: #9
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RE: nachträgliche Rente
Opa schrieb:Wie das FA auf die Idee kommt, kann ich eben auch nicht nachvollziehen.Ich tippe auf R32b Abs. 4 EStR. Passt nur nicht zur Auffassung von Petz, der ja auch die Verwaltungsmeinung vertreten müsste. |
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12.07.2008, 18:32
Beitrag: #10
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RE: nachträgliche Rente
Das ist ja interessant. Damit muss ich mich nächste Woche mal in Ruhe beschäftigen. Danke.
Ich hab erstmal Einspruch geschrieben, da ich auch die Höhe der angesetzten Rente nicht nachvollziehen konnte. Aber die RL hat ich bisher nie wahrgenommen. Mal sehen, wie die Antwort ausfällt. |
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