Schenkung ?
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09.07.2008, 15:21
Beitrag: #1
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Schenkung ?
Hallo,
eine gemeinnützige Stiftung (Kinderklinik) hat ein Dach auf dem Klinikgebäude. Diese haben eine Solaranlage bestellt, die auf dem Dach montiert werden soll. Aus steuerlichen Gründen (wegen Stiftung / Gemeinnützigkeit vermutlich, henaue Gründe liegen mir nicht vor) dürfen diese die Solaranlage nicht selbst betreiben. Die Anlage war allerdings schon bestellt. Aus diesem Grund haben diese einen Sponsor für die Anlage gesucht. Der Sponsor ist einer unserer Mandanten. Er soll nun die Anlage kaufen und darf diese auf dem Dach der Klinik montieren. Das Dach wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die beiden haben überhaupt nichts miteinander zu tun. Jetzt ruft der RA der Gegenseite an und äußert Bedenken gegen die unentgeltliche Überlassung. Eine verdeckte Einlage kann es meiner Meinung nach nicht sein, da es keine nahestehenden Personen sind und nur eine Nutzungsüberlassung und kein bilanzierungsfähiger Vermögensvorteil. Könnte jedoch eine Schenkung mit eventueller Schenkunsgsteuer vorliegen ?!?!? Ich mache mich jetzt mal auf den Weg "in"´s Steuer-Office aber vieleicht hat ja jemand einen ähnlichen Fall schon gehabt ?!? |
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09.07.2008, 16:11
Beitrag: #2
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RE: Schenkung ?
Zur Konkretisierung:
Der Mandant ist eine GmbH? Gibt es Vereinbarungen über Rückbau etc. für die Anlage oder geht die Anlage bei Anbau nach der gesetzlichen Idee als Zubehör in das Eigentum der Stiftung über? Wer erzielt die Erlöse aus der Anlage? |
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09.07.2008, 16:17
Beitrag: #3
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RE: Schenkung ?
Hallo,
der Mandant ist ebenfalls eine GmbH, die Anlage bleibt meines wissens im Eigentum der GmbH und soll nicht übergehen. Die Einnahmen aus der Anlage fliessen meinem Mandanten zu. Schonmal danke im Voraus... |
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09.07.2008, 16:42
Beitrag: #4
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RE: Schenkung ?
Ich verstehe das noch nicht. Wo ist dann das Sponsoring seiten des Mandanten? Da die Solaranlage m.E. nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird, bleibt sie auch durch die schlichte Verbindung immernoch im Eigentum des Mandanten. Was hat die Stiftung von der Chose? Die Stiftung überlässt hier also unentgeltlich ein Dach zur Nutzung, das ist doch dann alles, oder? Da wäre dann wohl als freigiebige Zuwendung der Wert der Überlassung der Dachfläche zu bewerten. Dem könnte man entgehen, indem die GmbH dann einen ortsüblichen Mietpreis bezahlt. Das werden wohl nur Äppel&Eier sein, keine Unsummen. Für Schenkungsfreibetrag (10 Jahre a 520 Euro) dürfte es knapp werden. Kommt wohl auf die Fläche an. Keine Ahnung was man da so berechnen müsste/kann.
Tschööö |
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09.07.2008, 16:49
Beitrag: #5
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RE: Schenkung ?
Hallo,
naja das ganze war wohl so: Stiftung bestellt, darf aber aus was für Gründen nicht die Anlage betreiben. Jetzt ist die Anlage bestellt. Die steht somit "unnütz auf dem Hof". Sie suchen einen (vieleicht war Sponsor das falsche Wort) Investor, der das Ding für 200.000,00 kauft. Die Stiftung ist froh das Ding "los zu haben" und stellt das Dach mit ca. 200 qm unentgeltlich zur Verfügung. Ich habe nun erstmal geraten eine monatliche Miete ca. 100,00 Euro zu leisten. Oder hat jemand einen Mietspiegel für Solardächer :-) Bei unentgeltlich hätte ich da so meine Bauchschmerzen... Vielen Dank schonmal für Deine Arbeitszeit... |
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09.07.2008, 16:55
Beitrag: #6
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RE: Schenkung ?
wie wäre es mit einer Gewinnabhängigen Miete... dann kommt man zu einer vernünftigen Risikoverteilung und ist diese Unentgeltlichkeitsprobleme los. Ich weiss ja nicht, wieviel Gewinn die 200.000 Euro Anlage macht, aber nach Finanzierungskosten (???) wird wohl nicht viel hängen bleiben. Da sind 1.200 Euro p.a. schon recht üppig, oder? Keine Ahnung! Vielleicht sollte man den vorkalkulierten Jahresertrag nach Steuer zur Hälfte als fixe Miete und zur anderen Hälfte als variable Miete vereinbaren, wodurch dieser Teil nur fällig wird, wenn die Kalkulation auf Dauer aufgeht, da diese ja sehr von der Einspeisevergütung (Politik!) abhängig sein wird.
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09.07.2008, 17:08
Beitrag: #7
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RE: Schenkung ?
Danke für die gute Idee, das könnte ich dem Mandanten vorschlagen...
Die Anlage produziert ca. 1000,00 im Monat. Finanzierungskosten fallen nicht an, da bezahlt aus der "Portokasse" :-) Was ich schön finde, dass er mit der Miete etwas für kranke Kinder tut und ich glaube das macht ihn auch in irgendeiner Form etwas glücklich ;-) |
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10.07.2008, 08:38
Beitrag: #8
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RE: Schenkung ?
Juchee ....nu darf ich mal klugscheissen
![]() Zum einen unterscheidet man zwischen solarthermischen Anlagen ( Nutzung der Sonnenenergie zur Warmwasserbereitung) und Photovoltaikanlagen ( Nutzung der Sonnenenergie zur Stromerzeugung) Der Begriff Solaranlage ist daher etwas ungenau .-) 2.) NAch dem Erneuerbare Energien Gesetz ( EEG) existiert bei Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie eine garantierte Mindestvergütung, die soweit ich weiss im Jahr der Inbetriebnahme festgeschrieben und dann für 20 Jahre garantiert wird. Ich kann mir aus Gründen des Bestandschutzes daher nicht vorstellen, dass da an der Einspeisevergütung gedreht wird, sofern die Anlage schon steht. liebe Grüße, Euer Jive |
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10.07.2008, 08:49
Beitrag: #9
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RE: Schenkung ?
Ich habe Dir grad mal eine pn mit nem link geschickt @ PiranhaVS.
Wegen der langen Laufzeit von Photovoltaikanlagen ( 20 Jahre Garantie und Abschreibungszeitraum .. Meist laufen die aber sogar über 30 Jahre mit 70-80 % ), sollte grundsätzlich ein Vertrag aufgesetzt werden und eine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden. Gruß, Jive |
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10.07.2008, 09:20
Beitrag: #10
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RE: Schenkung ?
Hallo und danke für den Link...
Ein Vertrag ist momentan bei einem RA in Arbeit... Werde diesen hoffentlich in den nächsten Tagen mal zu Gesicht bekommen :-) Vielen Dank nochmals für den Link... |
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