Nebenleistung folgt Hauptleistung
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02.07.2008, 11:54
Beitrag: #1
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Nebenleistung folgt Hauptleistung
Hallo Gemeinde ,
stehe vor folgendem Problem. Wenn jemand Landkarten (wie Poster) erstellen lässt und vertreibt, so unterliegen diese genau wie Stadtatlanten(Buch) dem ermäßigtem Steuersatz von 7%. - unstreitig. Wenn dieser jemand jetzt diese Landkarten in einen Rahmen (z.B.Holzbilderrahmen - USt-lich 19%) einrahmen lässt - als Service quasi - und verkauft, welchem Steuersatz unterliegt dies dann? Im Grunde genommen will der Kunde ja die Karte kaufen, es ist nur nebensächlich, dass diese eingerahmt ist. Was ist hier Nebenleistung und was Hauptleistung? Unser Jemand vertreibt im übrigen Hauptsächlich Stadtatlanten zu 7% USt. Ciao Dragon Ciao Dragon |
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02.07.2008, 12:48
Beitrag: #2
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RE: Nebenleistung folgt Hauptleistung
A 29 Abs. 5 UStR gibt Dir recht, da der Rahmen nicht den Zweck, sondern das Mittel zur optimalen Inanspruchnahme darstellen dürfte.
Gruß, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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02.07.2008, 12:56
Beitrag: #3
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RE: Nebenleistung folgt Hauptleistung
Hallo,
kann dem nur zustimmen, wobei ich die Lösung einerseits über die Zollnummer und andererseits über Anlage § 012 (2) 1-01 gesucht habe. Danach ist der Rahmen dann eine Nebenleistung, wenn er als "Warenumschließung" üblich ist oder unabhängig von seiner Verwendung als Umschließung keinen dauernden selbständigen Gebrauchswert hat. Auf die Wertigkeit des Rahmens (Geringfügig oder nicht), kommt es dabei nicht an. Ansonsten müsste von einer Sachgesamtheit ausgegangen werden, bei der jeder Teil tariflich selbständig zu beurteilen ist (also keine Warenzusammenstellung). ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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02.07.2008, 13:28
Beitrag: #4
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RE: Nebenleistung folgt Hauptleistung
Danke für Eure Hilfe,
war in der Zwischenzeit auch nicht ganz unaktiv - schreibt man das so? - und habe auch im Zolltarif geschaut. Nach Rücksprache mit dem Mandanten wird wohl auch nicht ein Rahmen angebracht, sondern "nur" eine Art Platte/Versteifung unter der Karte angebracht, so dass es auch unter den Zolltarif (4905) passt, wenn man sich das dazu ergangene BMF-Schreiben (140 S.) anschaut. Es wird also mit 7% berücksichtigt. nochmals Danke Ciao Dragon Ciao Dragon |
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05.07.2008, 16:59
Beitrag: #5
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RE: Nebenleistung folgt Hauptleistung
Es wird aber nie nur die Einrahmung an sich ohne Bild berechnet, oder?
Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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06.07.2008, 23:06
Beitrag: #6
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RE: Nebenleistung folgt Hauptleistung
Lemgun schrieb:Es wird aber nie nur die Einrahmung an sich ohne Bild berechnet, oder? Nee - da es sich um einen Verlag handelt, war nicht geplant auch noch Tischlerarbeiten anzubieten. Ciao Dragon |
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03.09.2008, 13:06
Beitrag: #7
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RE: Nebenleistung folgt Hauptleistung
Oki, aber manchmal wird sowas gesondert weiterberechnet.
Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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