KST Formular Anlage WA bei Datev?!?!?
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26.06.2008, 14:35
Beitrag: #1
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KST Formular Anlage WA bei Datev?!?!?
Hm... irgendwie steh ich auf dem Schlauch.
Folgendes Szenario: Stammkap. 25 T€ St.Einlagekto. 5 T€ (aus ner BP in 2007 für Altjahre) Gewinnvortrag 96 T€ (per 01.01.2007) Ausschüttung für 2006 im Sommer 2007: 95T€ Vorwegausschüttung für 2007 im Dez. 07: 10T€ Sodele... jetzt muss ich die Anlage WA ausfüllen. Zeile 13/14. Wenn ich da sowohl die 95T€ als auch die 10T€ eingebe (auch wenn ich Vorwegausschüttung eingebe), berechnet mein Programm, dass ich per 31.12.2006 nicht genug Kapital für die Ausschüttung hatte und schüttet das st.Einlagekonto aus. Das will ich so aber nicht!!! Das stimmt so ja auch gar nicht!!! Was mach ich falsch? Wo ist mein Denkfehler? Hilfe bitte! Danke! |
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27.06.2008, 08:19
Beitrag: #2
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RE: KST Formular Anlage WA bei Datev?!?!?
Weil für die Berechnung des ausschüttbaren Gewinns immer die Bestände zum Schluss des vorangegangenen WJ massgeblich sind.
----------------- LG Clematis |
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27.06.2008, 16:43
Beitrag: #3
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RE: KST Formular Anlage WA bei Datev?!?!?
Das ist mir schon klar... aber ich kann ja nunmal auch eine Vorwegausschüttung vornehmen. Und dafür ist der ausschüttbare Gewinn per 31.12.d.VJ doch völlig uninteressant! Wie gesagt: Vorwegausschüttung... oder ist das verboten? Seit wann muss ich mit der Ausschüttung warten bis das Jahr vorbei ist, wenn ich doch absehen kann, dass mein Gewinn mehr als ausreichend hoch ist für ne Ausschüttung?!
Naja. Wie auch immer. Hab auf dem Formular die Vorwegausschüttung nun eben weglassen und werde die im nächsten Jahr auf diesem Formular ausweisen unter der Rubrik vor dem 01.01.2008 ausbezahlte Ausschüttung. Ich finde das Formular "Anlage WA" doof ![]() |
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27.06.2008, 18:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.06.2008 18:30 von Lemgun.)
Beitrag: #4
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RE: KST Formular Anlage WA bei Datev?!?!?
Meiner Meinung nach macht DATEV das schon ganz richtig. Vorabausschüttungen sind zwar zulässig, aber wie Clematis schon richtig schrieb, sind die Bestände zum Schluss des vorangegangenen WJ maßgeblich und daher auch bei Vorabausschüttungen zu beachten.
http://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__27.html § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG : Leistungen der Kapitalgesellschaft mit Ausnahme der Rückzahlung von Nennkapital im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 2 und 3 mindern das steuerliche Einlagekonto unabhängig von ihrer handelsrechtlichen Einordnung nur, soweit sie den auf den Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs ermittelten ausschüttbaren Gewinn übersteigen (Einlagenrückgewähr). § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG : Als ausschüttbarer Gewinn gilt das um das gezeichnete Kapital geminderte in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital abzüglich des Bestands des steuerlichen Einlagekontos. In deinem Falle kommt es m.E. also zur Verwenung des Einlagekontos. Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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27.06.2008, 21:13
Beitrag: #5
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RE: KST Formular Anlage WA bei Datev?!?!?
Lemgun schrieb:In deinem Falle kommt es m.E. also zur Verwenung des Einlagekontos. Und da hilft auch das Weglassen in der Erklärung nicht... Was stört Dich an der Verwendung des stl Einlagekontos? ----------------- LG Clematis |
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30.06.2008, 15:53
Beitrag: #6
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RE: KST Formular Anlage WA bei Datev?!?!?
Eigentlich gar nichts ;-)
Es ist bloss noch nicht wirklich festgestellt worden - Kommt wohl zustande wg. einer BP. BP-Bericht ist schon zwei Jahre alt, aber die Bescheide sind noch nicht geändert. Da es bei der USt zu ner Nachzahlung kommt, will ich da keine 'schlafenden Hunde' wecken... vielleicht vergessen die es ja und Ende des Jahres verjährt die USt... danach kann ich immer noch die Korrektur der KSt-Bescheide ab 2004 beantragen. Und... ihr FA-Mitarbeiter? Kommt das vor, dass so eine Änderung mal vergessen wird? Das der Sachverhalt aus ner BP nicht nachvollzogen wird. Muss dazu sagen, dass inzwischen der Sachbearbeiter 3x gewechselt hat und die Akte vom Sachgebiet zur BP zurück zum Sachgebiet zum Sachgebietsleiter zur Rechtsbehelfsstelle, zurück ins Sachgebiet ging... War etwas aufwändiger das ganze... Aber wegen mir können die auch das Einlagekonto verwenden ;-) |
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01.07.2008, 10:07
Beitrag: #7
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RE: KST Formular Anlage WA bei Datev?!?!?
Hallo,
habe was ähnliches in der momentanen Praxis: Per 31.12.2007 Steuerliches Einlagekonto, Alt EK 02 usw. alles 0,00 Ausschüttbarer Gewinn 1.000.000,00 Euro Gewinn 2008 DEFINITIV ca. 35.000.000,00 Euro Ende 2008 sollen als Vorabausschüttung 8.000.000,00 Euro ausgeschüttet werden. Handelsrechtlich ist dies ja möglich. Die Vorabausschüttung übersteigt jetzt den ausschüttbaren Gewinn per 31.12.2007 um 7.000.000,00 Euro. Meiner Meinung nach müsste das alles für Zwecke der KSt unrelevant sein ? Mein Knoten im Gehirn stört sich ebenfalls wie bei lieschenmüller, dass hier immer auf die Bestände zum 31.12.desVorjahres zurückggegriffen wird... Ich hoffe ich liege richtig ? |
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05.07.2008, 16:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.07.2008 16:57 von Lemgun.)
Beitrag: #8
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RE: KST Formular Anlage WA bei Datev?!?!?
Es wird zwar der ausschüttbare Gewinn i.S. § 27 KStG überstiegen, der zum Vorjahr ermittelt wird. Nur hat das eben keine Folgen, weil keine Bestände Steuerliches Einlagekonto, Alt EK 02 vorliegen.
Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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07.07.2008, 19:36
Beitrag: #9
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RE: KST Formular Anlage WA bei Datev?!?!?
So habe ich mir das vorgestellt... Danke für die Bestätigung Lemgu :-)
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