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Vermietung Garagengrundstück - § 4 Nr. 12 S. 1 oder S. 2 UStG?
04.06.2007, 13:13
Beitrag: #2
RE: Vermietung Garagengrundstück - § 4 Nr. 12 S. 1 oder S. 2 UStG?
Hallo,

lässt sich aus R 77 Abs. 1 UStR unmißverständlich entnehmen:

Zitat:(1) 1 Die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen ist nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG umsatzsteuerpflichtig. 2 Als Plätze für das Abstellen von Fahrzeugen kommen Grundstücke einschließlich Wasserflächen (vgl. BFH-Urteil vom 8. 10. 1991 — BStBl II 1992 S. 368) oder Grundstücksteile in Betracht. 3 Die Bezeichnung des Platzes und die bauliche oder technische Gestaltung (z. B. Befestigung, Begrenzung, Überdachung) sind ohne Bedeutung. 4 Auch auf die Dauer der Nutzung als Stellplatz kommt es nicht an. 5 Die Stellplätze können sich im Freien (z. B. Parkplätze, Parkbuchten, Bootsanliegeplätze) oder in Parkhäusern, Tiefgaragen, Einzelgaragen, Boots- und Flugzeughallen befinden. 6 Auch andere Flächen (z. B. landwirtschaftliche Grundstücke), die aus besonderem Anlass (z. B. Sport- und Festveranstaltung) nur vorübergehend für das Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden, gehören zu den Stellplätzen in diesem Sinne.


Danach erfolgt Zuordnung zu § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG.
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RE: Vermietung Garagengrundstück - § 4 Nr. 12 S. 1 oder S. 2 UStG? - zaunkönig - 04.06.2007 13:13

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