Stammkapital Ausweis
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25.06.2008, 09:03
Beitrag: #13
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RE: Stammkapital Ausweis
Ehrlich gesagt, war meine Frage eher akademisch. In der Praxis würde ich sicher nicht alle Bilanzen berichtigen. Ggf. die von 2006 und neu offenlegen. Das kann zwar problematisch sein, weil die Vorjahreszahlen aus einem nichtigen JA stammen (wenn er es denn ist), aber wenn man das im Anhang kurz erläutert (man muß ja nicht schreiben, dass man den Vorjahres-JA für nichtig hält), wen soll das jucken? Und ab 2007 stimmt`s dann wieder.
Wenn der Mandant sauer auf seinen Ex-StB ist, könnte er ihm hier aber womöglich ein paar Kosten reinwürgen. Davon würde ich aber nix halten. Gruß towel day |
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Stammkapital Ausweis - tolledeu - 18.06.2008, 11:43
RE: Stammkapital Ausweis - zaunkönig - 18.06.2008, 13:07
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