Stammkapital Ausweis
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23.06.2008, 11:18
Beitrag: #12
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RE: Stammkapital Ausweis
towel day schrieb:Da werfe ich dann noch die Frage in den Raum, ob die bisherigen Jahresabschlüsse wg. Verstoß gegen § 283 HGB nicht sämtlich nichtig waren und daher zwingend eine Rückwärtsberichtigung der alten JAe erfolgen muß? Ja, der Gedanke kam mir auch schon. Bin schon am arbeiten (Überzeugungsarbeit). Da kommen ja noch einmal ein paar Summen zusammen. Das möchte der Mandant natürlich nicht bezahlen. Und gerade nach einem Beraterwechsel ist der Mandant ja eher misstrauisch ob nicht nur Geldverdienen angesagt ist. Gruß T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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