Stammkapital Ausweis
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18.06.2008, 14:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.06.2008 14:37 von tolledeu.)
Beitrag: #4
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RE: Stammkapital Ausweis
Hallo,
in einigen Kommentaren steht, das die Eintragungen ins HR nur deklaratorisch sein mit Ausnahme des § 11 (1) GmbHG. Sie bekunden nämlich zumeist Rechtstatsachen, die bereits außerhalb des Handelsregisters wirksam bestehen. So auch eine Satzungsänderung, sie besteht ab dem Augenblick des Beschlusses. Macht m.E. auch Sinn, denn wozu muss ich sonst einen Beschluss fassen, das der Erste nicht gelten soll wenn er sowieso keine rechtliche Wirkung entfaltet. Ich bin mir nicht sicher ob der Ausweis zumindest nach HGB nicht in voller Höhe erfolgen muss. Gruß T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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Stammkapital Ausweis - tolledeu - 18.06.2008, 11:43
RE: Stammkapital Ausweis - zaunkönig - 18.06.2008, 13:07
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