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Stammkapital Ausweis
18.06.2008, 13:42
Beitrag: #3
RE: Stammkapital Ausweis
Die Kapitalerhöhung stellte eine Satzungsänderung dar. Da wirkt die Eintragung im HR immer konstitutiv, § 54 Abs. 3 GmbHG. Solange nicht eingetragen, ist die Kapitalerhöhung also noch nicht wirksam.

M.E. können die Gesellschafter also in der Tat einfach den Kapitalerhöhungsbeschluß durch einen erneuen Beschluss kassieren, ohne dass etwas eingetragen werden muß.

In der Bilanz wären die geleisteten Einzahlungen gesondert unter dem EK auszuweisen gewesen ("Einlagen zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung", oder so ähnlich). Der Ausweis im Stammkapital war m.E. falsch, vgl. § 272 HGB.

Gruß

towel day
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Stammkapital Ausweis - tolledeu - 18.06.2008, 11:43
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