Antrags- oder Pflichtveranlagung?
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06.06.2008, 16:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.06.2008 16:24 von Catja.)
Beitrag: #16
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RE: Antrags- oder Pflichtveranlagung?
showbee schrieb:p.s. wenn du magst, schau ich Montag im Kirchhof/Söhn/Mellinghof nach, aber ich glaube nicht, dass dort mehr steht. Dank Dir für´s Suchen! Eilt nicht! Aber: D.h. ich bin wieder bei Nr.1: Pflichtveranlagung nur, wenn Progressionseinkünfte > 410 € (und da isser niedriger). Warum ich so kleinlich bin? Auftraggeber ist nicht der Stpfl., sondern der Gast-Arbeitgeber (Konzerntochter). D.h. die Entscheidung "Bei Nachzahlung: Abgeben, - ja oder naaa?" obliegt dem AG. (Im Entsendungsvertrag des ExPat steht, dass der seine steuerlichen Pflichten im Heimatland und im Gastland erfüllen muss (Hypotax-Berechnung). Wenn ich aber in meiner Bearbeitung auf den Trichter komme: "Antragsveranlagung", dann sieht meine Honorarnote ganz anders aus, da ich ja eine nicht abzugebende Steuererklärung anders in Rechnung stellen muss, als eine ESt-Erklärung, die abgegeben wird. Danke an alle, die mir ein Licht aufgesteckt haben / weiterhin aufstecken! Für Faxe und eMails empfänglich: die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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