Antrags- oder Pflichtveranlagung?
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06.06.2008, 12:57
Beitrag: #13
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RE: Antrags- oder Pflichtveranlagung?
naja, ich meine es geht um LStAbzug im Inland also zugunsten des dt. Fiskus, sonst macht die Norm keinen Sinn. Im Schmidt steht nichts dazu, aber ich werde das mal mit dem HHR verifizieren. Schmidt schreibt: "die Norm (Nr.2) soll der Progressionsverschärfung Rechnung tragen, die bei mehren Arbv. eintreten, im Lst Verfahren aber nicht berücksichtigt werden kann", demgegenüber ist ja auch Nr. 1 deutlich, dass dort die Progression von 32b erfasst wird. Nur wenn Progression in nennenswerter Höhe vorliegen kann, soll auch veranlagt werden.
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