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Antrags- oder Pflichtveranlagung?
06.06.2008, 07:54
Beitrag: #9
RE: Antrags- oder Pflichtveranlagung?
Hi,

die Formulierung des Gesetzes ist einfach schlecht bzw. zu eng "von mehreren Arbeitgebern" ist etwas anderes als "Arbeitslohn, der nach verschiedenen Steuerklassen dem Lohnsteuerabzug unterlag". Arbeitgeber ist untechnisch zu sehen und meint m.E. maximal Arbeitsverhältnisse. Da bei der Entsendung jedoch nicht ein neues Arbeitsverhältnis begründet wird, liegt m.E. nur ein Arbeitgeber vor.

Aber im Ergebnis sollte man das mit einem Kommentar verifizieren.

Mfg

showbee
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RE: Antrags- oder Pflichtveranlagung? - showbee - 06.06.2008 07:54

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