Antrags- oder Pflichtveranlagung?
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05.06.2008, 19:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.06.2008 19:23 von Petz.)
Beitrag: #2
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RE: Antrags- oder Pflichtveranlagung?
Hi Catja,
zu 1: mind. Progessionseinkünfte, zumindest liegt die Vermutung nahe, da die Versteuerung im Heimatland erfolgte zu 2: bei Progressionseinkünften kein Härteausgleich, da keine (deutschen) Einkünfte zu 3: auf jeden Fall, da neben lohnversteuerten Einkünften Progressionseinkünfte von mehr als 410 € bezogen wurde, § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG. Gruß der Petz |
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