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Antrags- oder Pflichtveranlagung?
05.06.2008, 19:22 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.06.2008 19:23 von Petz.)
Beitrag: #2
RE: Antrags- oder Pflichtveranlagung?
Hi Catja,

zu 1: mind. Progessionseinkünfte, zumindest liegt die Vermutung nahe, da die Versteuerung im Heimatland erfolgte

zu 2: bei Progressionseinkünften kein Härteausgleich, da keine (deutschen) Einkünfte

zu 3: auf jeden Fall, da neben lohnversteuerten Einkünften Progressionseinkünfte von mehr als 410 € bezogen wurde, § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG.

Gruß

der Petz
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RE: Antrags- oder Pflichtveranlagung? - Petz - 05.06.2008 19:22

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