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Antrags- oder Pflichtveranlagung?
05.06.2008, 19:14
Beitrag: #1
Antrags- oder Pflichtveranlagung?
Hallo Kollegen,

die Catja schon wieder....

Sachverhalt:

Steuerpflichtiger A aus einem beliebigen EU-Land (sog. "Expatriate", - kurz: Entsendeter) ist vom 01.01.2007 - 31.12.2007 unbeschränkt stpfl. in D mit Einkünften aus § 19.
In 01/07 erhält er Zahlungen der Konzermutter (für die er bis irgendwann in 06 im Heimatland tätig war, bevor er befristet zur Konzerntochter nach Deutschland wechselte), die aber erst in 2007 flossen und die auch seitens des Heimatlandes erst 2007 der dortigen Einkommensteuer unterworfen wurden (Steuer-Berechnung im Heimatland erfolgte unter Einbeziehung der Einkünfte 2007 in Deutschland, - nur wegen dortiger Steuerregelungen dort steuerfrei).

Infolgedessen komme ich bei der Berechnung zu einer Steuernachzahlung in Deutschland.

Meine Fragen:


1.) Progressionseinkünfte?
2.) Härteausgleich? (mein Programm sagt: nein)
2.) Pflichtveranlagung?

Mein Problem: A hat nebeneinander Arbeitslohn bezogen (Tochtergesellschaft und Muttergesellschaft), - und es wurde von beiden Steuerabzug berechnet (einmal hier in Deutschland und einmal im Heimatstaat), - aber die beiden LSt-Abzüge wurden (naturgemäß) halt nicht zusammengerechnet (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG).

*Auf-dem-Schlauch-stehend:* die Catja

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Antrags- oder Pflichtveranlagung? - Catja - 05.06.2008 19:14

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