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Anlage ST bitte nicht vergessen
23.05.2008, 23:57
Beitrag: #1
Anlage ST bitte nicht vergessen
Hab heute ein nettes Schreiben des FA bekommen mit einer einseitigen Belehrung, dass doch dieses Jahr wieder unbedingt die Anlage ST auszufüllen sein und ich auch ja alle Angaben machen soll...


Hab mich natürlich erstmal über mich selbst geärgert und die Bilanz rausgekramt und wollte dann schnell die Anlage ausfüllen.

Hab dann aber recht schnell gemerkt, warum ich die Anlage "vergessen" habe...

In dieser GmbH gab es weder Abschreibungen noch irgendwelche Angaben (n.a.BA) die in die Anlage ST hineingehören...

Da habe ich mich dann doch etwas zurückhalten müssen in meinem Antwortschreiben um nicht etwas falsches zu sagen ;-) und habe dann der Form halber noch eine leere Anlage ST beigefügt :-)
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24.05.2008, 08:09
Beitrag: #2
RE: Anlage ST bitte nicht vergessen
PiranhaVS schrieb:und habe dann der Form halber noch eine leere Anlage ST beigefügt :-)
tztztztz.....

Also die Steuernummer sollte zumindest draufstehen, damit der Bearbeiter die richtig zuordnen kann und auch zur Dokumentation, dass es zu dieser Steuernummer diesbezüglich nichts zu "melden" gibt.

Tongue
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24.05.2008, 08:11
Beitrag: #3
RE: Anlage ST bitte nicht vergessen
Also leer war die schon, aber die Steuernummer habe ich natürlich draufgeschrieben...

Dann hatte die Sachbearbeiterin ja doch recht mit der Aussage, ich solle alle notwendigen Angaben auf der Anlage ST machen ;-)
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24.05.2008, 11:25
Beitrag: #4
RE: Anlage ST bitte nicht vergessen
hab frecherweise vergessen für Eheleute in der EStE 2x die GSE abzugeben, obwohl die Eheleute ein 50/50 GbR haben und in GSE zur EStE nur jeweils die GbR FuE Steuer-Nr. steht... selbst dafür haben sie zurückgerufen, obwohl ich oben in die GSE beide Namen gepinselt hatte... schon bitter dieser formularwahn... da fällt mir ein, auf welcher rechtsgrundlage wird ST verlangt? dient ja nicht der steuerfestsetzung sondern der erhebung, welche gesetzesmaßnahmen wie angenommen / genutzt werden. müsste ja in irgendeinem bundesstatistikgesetz stehen, oder?

petz???
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24.05.2008, 12:53 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.05.2008 12:54 von Petz.)
Beitrag: #5
RE: Anlage ST bitte nicht vergessen
So ist es.

§ 150 Abs. 5 AO und StStatG
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24.05.2008, 13:31
Beitrag: #6
RE: Anlage ST bitte nicht vergessen
showbee schrieb:schon bitter dieser formularwahn...
Das wird noch "besser" werden.

Nachdem die Anlage EÜR eingeführt wurde, wird jetzt an einer entsprechenden Umsetzung einer Anlage mit Vollverkennzifferung einer Bilanz gearbeitet.....
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24.05.2008, 13:52
Beitrag: #7
RE: Anlage ST bitte nicht vergessen
Auf das habe ich genau noch gewartet :-)


Eigentlich sollte man nur noch zwei Konten ansprechen:

Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen :-)
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