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Darlehen von GmbH an Ges.-GF
11.03.2008, 18:16
Beitrag: #1
Darlehen von GmbH an Ges.-GF
Guten Tag,

welchen Zinssatz nimmt man zur Vermeidung einer vGA an?
(Darlehen 12,5 t€, Laufzeit 5 Jahre)

(Vorschlag: 5,89%)

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11.03.2008, 18:25
Beitrag: #2
RE: Darlehen von GmbH an Ges.-GF
maxell schrieb:Guten Tag,

welchen Zinssatz nimmt man zur Vermeidung einer vGA an?
(Darlehen 12,5 t€, Laufzeit 5 Jahre)

(Vorschlag: 5,89%)
Ich nehme da 4% - 6%. Gab noch nie Probleme.

Irgendwie klingt das nach Weiterreichung des zu 50% eingezahlten Stammkapitals. Da sollte man vielleicht auf § 30 GmbHG schielen.

Gruß

towel day
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11.03.2008, 20:01
Beitrag: #3
RE: Darlehen von GmbH an Ges.-GF
Ja, ich kenne das Problem.

Wi kann man das machen? Die GmbH wurde tatsächlich erst im Januar 2008 gegründet.

Ist ein Darlehen, das regelmäßig über eine Annuität zurück bezahlt wird, da auch von betroffen?

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12.03.2008, 09:28
Beitrag: #4
RE: Darlehen von GmbH an Ges.-GF
maxell schrieb:Wi kann man das machen?
Eigentlich hat man nur zwei Möglichkeiten: Kein Darlehen ausreichen oder die Vorschrift ignorieren und hoffen, dass die GmbH nicht in Insolvenz geht. Dann taucht aber spätestens bei der Offenlegung des JA ein Problem auf, weil man die Forderungen gg. Geser ja ausweisen muß und man den Verstoß quasi öffentlich dokumentiert.
Zitat:Ist ein Darlehen, das regelmäßig über eine Annuität zurück bezahlt wird, da auch von betroffen?
Ja. Da gibt es ein entsprechendes BGH-Urteil aus 2003 (II ZR 171/01), das auch die Ausreichung eines werthaltigen Darlehens als Verstoß gegen § 30 GmbHG ansieht.

Eine dritte Möglichkeit wäre natürlich, das Darlehen an einen Nicht-Gesellschafter auszureichen.

Gruß

towel day
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12.03.2008, 11:44
Beitrag: #5
RE: Darlehen von GmbH an Ges.-GF
Danke für den link und die Ausführungen!

Jetzt noch mal doof nachgefragt:

wenn das Darlehen nach 5 Jahren dann zurück bezahlt ist, ist die Sache dann "geheilt" oder droht dann immer noch nachzahlungspflicht i Insolvenzfall?

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13.03.2008, 10:01
Beitrag: #6
RE: Darlehen von GmbH an Ges.-GF
...hochschieb........

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13.03.2008, 12:26
Beitrag: #7
RE: Darlehen von GmbH an Ges.-GF
Hallo,

wenn man das zitierte BGH Urteil bis zum Ende liest...

"III. Die Sache ist an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, damit es die erforderlichen ergänzenden Feststellungen treffen kann. Einmal ist zu untersuchen, ob die Darlehen - wie von der Beklagten zu 3 behauptet - ganz oder teilweise zurückgezahlt wurden. (...)"

Dazu im weiteren: BGH Urteil vom 2. 12. 2002 -- II ZR 101/02

und dazu Anmerkung DZWIR 2003, 202

"(...)
IV. Erfüllung der Einlageschuld durch Darlehenstilgung
Umstritten war bisher, ob eine spätere Darlehensrückzahlung hinsichtlich der noch offenen Einlageschuld Heilungswirkung entfaltet. Konkret: Kann die gesellschaftsvertraglich geschuldete Bareinlage im Falle eines darlehensweisen Hin- und Herzahlens durch die anschließende Tilgung des Darlehens erbracht werden ? Der II. Zivilsenat erkennt diese Möglichkeit apodiktisch, im Ergebnis aber zutreffend an. Wie erwähnt, bleibt durch die zeitnahe darlehensweise Rückgewähr der ursprünglichen Stammkapitaleinzahlung die Bareinlageverpflichtung wegen Umgehung des § 19 Abs. 2 GmbHG zunächst unerfüllt. Dieser rechtliche Mangel ist jedoch durch einen actus contrarius -- nämlich die Rückzahlung des Darlehens -- einer Heilung ex nunc zugänglich. Freilich bleibt der Inferent zur Entrichtung von Verzugszinsen verpflichtet (§ 20 GmbHG). Dies führt auch zu keiner Gläubigergefährdung. Nach erfolgter Darlehenstilgung (nebst Zinsen) besitzt nämlich die GmbH die gleiche Kapitalausstattung wie bei einer bereits anfänglich ordnungsgemäßen Bargründung. Für die wirksame Leistung der Bareinlage kommt es entscheidend nur darauf an, ob die Geschäftsführung der GmbH endgültig und frei über diese Geldmittel verfügen kann (§§ 7, 8 GmbHG). Verbleibt aber nach Darlehenstilgung der zurückgezahlte Darlehensbetrag zur endgültig freien Verfügung der Gesellschaft, wird die gesellschaftsvertragliche Verpflichtung -- wenn auch zeitlich verzögert -- erfüllt.

V. Verfahrensfortgang
Im vorliegenden Fall stand allerdings nicht eine effektive Darlehensrückzahlung, sondern eine Verrechnung mit Neuforderungen der OHG in Rede. § 19 Abs. 2 Satz 2 GmbHG lässt eine einvernehmliche Verrechnung der Einlageschuld gegen Neuforderungen des Gesellschafters (oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens) zu, wenn diese fällig, liquide und vollwertig sind. Feststellungen hierzu zu treffen, wird Aufgabe des OLG Frankfurt sein, an das der BGH mit Recht zurückverwiesen hat.

Professor Dr. Tilo Keil , Gießen"

mfg
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13.03.2008, 13:52
Beitrag: #8
RE: Darlehen von GmbH an Ges.-GF
showbee schrieb:Hallo,

wenn man das zitierte BGH Urteil bis zum Ende liest...


Sorry dafür!

Hoffe, wir haben alle was davon gelernt. Danke dir!

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