1%-Regel bei LKW - Durchbrechung
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01.06.2007, 20:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.06.2007 20:45 von Clematis.)
Beitrag: #1
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1%-Regel bei LKW - Durchbrechung
Hallo,
habe ich heute morgen in meiner Nachrichtenbox gefunden: 1%-Regelung auch bei Lastkraftwagen? F�r Kraftfahrzeuge, die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Zugmaschinen oder Lastkraftwagen darstellen, setzte die Finanzverwaltung bisher noch keine Privatnutzung als Einnahmen an. Doch das Finanzgericht Schleswig-Holstein durchbrach nun diesen Grundsatz und setzte f�r die m�gliche Privatnutzung eines zweisitzigen Kastenwagens Einnahmen an. Das sollten Unternehmer so jedoch nicht hinnehmen. Die Richter des Finanzgerichts Schleswig-Holstein f�hrten in ihrem Urteil aus, dass auch bei Lastkraftwagen die 1%-Regelung bei einer m�glichen Privatnutzung in Betracht komme. Denn auf die nach Kraftfahrzeugsteuerrecht oder Stra�enverkehrsrecht vorzunehmende Klassifizierung komme es nicht an. In dem Urteilsfall ging es um einen nur zweisitzigen Opel Combo mit fensterlosem Aufbau und Materialschr�nken und �f�chern im hinteren Fahrzeugteil (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 1.12.2006, Az. 1 K 81/04). Praxis-Tipp: M�chte das Finanzamt bei einem Unternehmer die 1%-Regelung auch f�r Lkws anwenden, sollte zuallererst auf das BMF-Schreiben vom 21.1.2002 (Az. IV A 6 � S 2177 � 1/02) verwiesen werden. In Textziffer 1 steht n�mlich schwarz auf wei�, dass bei Kraftfahrzeugen, die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Zugmaschinen oder Lastkraftwagen sind, die 1%-Regelung grunds�tzlich ausgeschlossen ist. Zudem muss dem Finanzamt jedoch der Nachweis erbracht werden, dass der Lkw tats�chlich nicht zu Privatfahrten genutzt wird.1 |
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