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Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
12.04.2017, 12:16
Beitrag: #17
RE: Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
Zitat:Eine Berichtigungspflicht besteht nicht, wenn das Finanzamt im Zuge der Gewährung rechtlichen Gehörs auf die beabsichtigte Anpassung der Vorauszahlungen hinweist, dabei von zu niedrigen Besteuerungsgrundlagen ausgeht und der/die Steuerpflichtige die nachfolgende Steuerfestsetzung stillschweigend hinnimmt.



Das gilt auch dann, wenn das Finanzamt in diesem Zusammenhang auf die Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 1 AO hinweist. Ein solcher allgemeiner Hinweis stellt keine Regelung dar und löst keine Erklärungspflicht aus, die ihrerseits eine Korrekturpflicht aus § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO zur Folge hätte.
(Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 01.12.1994, S 0324, FMNR781400094)

Wenn man nix macht, kann einem später also auch keiner was Wink

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht - Kiharu - 12.04.2017 12:16

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