Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
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12.04.2017, 12:16
Beitrag: #17
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RE: Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
Zitat:Eine Berichtigungspflicht besteht nicht, wenn das Finanzamt im Zuge der Gewährung rechtlichen Gehörs auf die beabsichtigte Anpassung der Vorauszahlungen hinweist, dabei von zu niedrigen Besteuerungsgrundlagen ausgeht und der/die Steuerpflichtige die nachfolgende Steuerfestsetzung stillschweigend hinnimmt. Wenn man nix macht, kann einem später also auch keiner was Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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