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Kirchensteuer bei Auslandstaufe?
02.04.2008, 06:27
Beitrag: #3
RE: Kirchensteuer bei Auslandstaufe?
Hallo,

das ist in der Tat ein nicht ganz unkompliziertes Ding.

Die Kirchenzugehörigkeit beginnt mit der kirchlichen Taufe. Getauft wurde das Kind, also besteht die Mitgliedschaft der Glaubensgemeinschaft.

Der Einzug der Kirchensteuer ist nicht durch Bundesgesetz geregelt!!
Der Einzug wird durch jeweiliges Landesrecht geregelt.

Voraussetzung für den Einzug von Kirchensteuer (Glaubensgeld) einer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft ist, dass es sich dabei um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt. Das könnte man bei der calvinistisch-reformierten Kirche in der Schweiz durchaus annehmen, sollte aber geprüft werden.

Ob nun tatsächlich für diese Releigionsgemeinschaft ein Kirchgeld eingezogen werden darf, hängt nun davon ab, ob diese Religionsgemeinschaft von den Leitungsgremien der Kirchengemeinden in Deutschland anerkannt ist oder nicht. Leitungsgremien sind die evangelische Kirche des jeweiligen Bundeslandes, die Presbyterien, die protestantische Landeskirche bzw. die Landessynoden sowie die Vorsitzenden der Erzbistümer für die Katholiken).

Was hat nun das Landesrecht damit zu tun. Nun zunächst müssen die Leitungsgremien die Religionsgemeinschaft anerkennen (die, wie gesagt, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein muss). Die einzelnen Landesregierungen müssen nun die Steuergesetze der Leitungsgremien anerkennen und in ihre Gesetzgebung aufnehmen.

Da gibt es also eine ganze Reihe von Anknüpfungspunkten, wonach die Zugehörigkeit zu den Calvinisten durchaus nicht dazu führt, dass in Deutschland eine Kirchensteuer oder ein Kirchgeld erhoben werden darf. Und dies gilt es zu prüfen.

Soweit mich mein Erinnerungsvermögen nicht täuscht, ist die calvinistisch reformierte Kirche nicht anerkannt. Hier gärt der Krieg der Glaubensrichtungen aus der Zeit Martin Luthers nach. Die calvinistische Kirche ist da von den christlichen Glaubensgemeinschaften nie anerkannt worden.
Es wäre lediglich zu prüfen, ob hier nicht eine Zugehörigkeit zur französisch reformierten Kirche vorliegt (die ganzen Hintergründe wer wozu gehört waren mir schon immer ein Greuel, da könnte ich auch was über die Abstammung von Menoniten, Quäkern und Amish erzählen).

Andererseits stellt sich doch auch die Frage, wer hier den Nachweis führen kann, dass tatsächlich Kirchensteuer erhoben werden könnte?
Eine Kirchenzugehörigkeit in Deutschland ist in jedem Fall in keinem Register vermerkt.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Kirchensteuer bei Auslandstaufe? - zaunkönig - 02.04.2008 06:27

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