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Kirchensteuer bei Auslandstaufe?
01.04.2008, 23:00
Beitrag: #1
Kirchensteuer bei Auslandstaufe?
Hallo,

folgende Frage erreichte mich aus der Bekanntschaft und ich konnte nicht und kann immernoch nicht helfen.

Sie, geboren in Zürich (CH) wurde dort von der calvinistisch-reformierten Kirche im Jahr 1982 getauft, weil es die Eltern damals wollten (ein Elternteil kam von dort). Geboren und aufgewachsen ist die Person aber hier in Deutschland. Kirche war nie das Ding, die Taufe war das Einzige (hatten die Eltern im Urlaub dem Kind "überholfen").

So, nun kommt das Finanzamt (Kirchensteuerstelle) und fragt nach, nachdem auf der EStG keine Religion angegeben wurde. Achso, Wohnort (wie ich) ist Berlin.

Wie ist das nun? Macht es einen Unterschied wenn man im Ausland getauft wurde? Das es nicht ev-luth. ist? Einen expliziten Austritt gibt es nicht, da die Dame ja eigentlich nix mit Kirche am Hut hatte und noch nie über Kirche nachgedacht hat.

Ideen?

M.E. siehts doof aus, da Taufe die Zugehörigkeit in der Religionsgemeinschaft bedingt. Ohne Austritt ist man also noch dabei. Aber wie ist das mit Taufe im Ausland? Müsste sie nicht in CH die Kirchensteuer zahlen (so es da eine gebe)? Oder wird sie durch Wohnsitznahme im Inland automatisch hier in die Religionsgemeinschaft "überführt"?

Danke für jeden Hinweis,

der

showbee
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Kirchensteuer bei Auslandstaufe? - showbee - 01.04.2008 23:00

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