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Kirchensteuer bei Auslandstaufe?
01.04.2008, 23:00
Beitrag: #1
Kirchensteuer bei Auslandstaufe?
Hallo,

folgende Frage erreichte mich aus der Bekanntschaft und ich konnte nicht und kann immernoch nicht helfen.

Sie, geboren in Zürich (CH) wurde dort von der calvinistisch-reformierten Kirche im Jahr 1982 getauft, weil es die Eltern damals wollten (ein Elternteil kam von dort). Geboren und aufgewachsen ist die Person aber hier in Deutschland. Kirche war nie das Ding, die Taufe war das Einzige (hatten die Eltern im Urlaub dem Kind "überholfen").

So, nun kommt das Finanzamt (Kirchensteuerstelle) und fragt nach, nachdem auf der EStG keine Religion angegeben wurde. Achso, Wohnort (wie ich) ist Berlin.

Wie ist das nun? Macht es einen Unterschied wenn man im Ausland getauft wurde? Das es nicht ev-luth. ist? Einen expliziten Austritt gibt es nicht, da die Dame ja eigentlich nix mit Kirche am Hut hatte und noch nie über Kirche nachgedacht hat.

Ideen?

M.E. siehts doof aus, da Taufe die Zugehörigkeit in der Religionsgemeinschaft bedingt. Ohne Austritt ist man also noch dabei. Aber wie ist das mit Taufe im Ausland? Müsste sie nicht in CH die Kirchensteuer zahlen (so es da eine gebe)? Oder wird sie durch Wohnsitznahme im Inland automatisch hier in die Religionsgemeinschaft "überführt"?

Danke für jeden Hinweis,

der

showbee
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02.04.2008, 05:33 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.04.2008 05:37 von Petz.)
Beitrag: #2
RE: Kirchensteuer bei Auslandstaufe?
showbee schrieb:da Taufe die Zugehörigkeit in der Religionsgemeinschaft bedingt. Ohne Austritt ist man also noch dabei.
Ja.
Zitat:Aber wie ist das mit Taufe im Ausland?
Das spielt keine Rolle.

Zitat:Müsste sie nicht in CH die Kirchensteuer zahlen (so es da eine gebe)? Oder wird sie durch Wohnsitznahme im Inland automatisch hier in die Religionsgemeinschaft "überführt"?
Sie ist immer am Wohnort (§ 8 und 9 AO) kirchensteuerpflichtig.

Zitat:Das es nicht ev-luth. ist?
Das dürfte entscheidend sein.
Daher dürfte auch in D keine Kirchensteuerpflicht bestehen, jedenfalls nicht eine vom FA einzuziehende Kirchensteuer.
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02.04.2008, 06:27
Beitrag: #3
RE: Kirchensteuer bei Auslandstaufe?
Hallo,

das ist in der Tat ein nicht ganz unkompliziertes Ding.

Die Kirchenzugehörigkeit beginnt mit der kirchlichen Taufe. Getauft wurde das Kind, also besteht die Mitgliedschaft der Glaubensgemeinschaft.

Der Einzug der Kirchensteuer ist nicht durch Bundesgesetz geregelt!!
Der Einzug wird durch jeweiliges Landesrecht geregelt.

Voraussetzung für den Einzug von Kirchensteuer (Glaubensgeld) einer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft ist, dass es sich dabei um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt. Das könnte man bei der calvinistisch-reformierten Kirche in der Schweiz durchaus annehmen, sollte aber geprüft werden.

Ob nun tatsächlich für diese Releigionsgemeinschaft ein Kirchgeld eingezogen werden darf, hängt nun davon ab, ob diese Religionsgemeinschaft von den Leitungsgremien der Kirchengemeinden in Deutschland anerkannt ist oder nicht. Leitungsgremien sind die evangelische Kirche des jeweiligen Bundeslandes, die Presbyterien, die protestantische Landeskirche bzw. die Landessynoden sowie die Vorsitzenden der Erzbistümer für die Katholiken).

Was hat nun das Landesrecht damit zu tun. Nun zunächst müssen die Leitungsgremien die Religionsgemeinschaft anerkennen (die, wie gesagt, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein muss). Die einzelnen Landesregierungen müssen nun die Steuergesetze der Leitungsgremien anerkennen und in ihre Gesetzgebung aufnehmen.

Da gibt es also eine ganze Reihe von Anknüpfungspunkten, wonach die Zugehörigkeit zu den Calvinisten durchaus nicht dazu führt, dass in Deutschland eine Kirchensteuer oder ein Kirchgeld erhoben werden darf. Und dies gilt es zu prüfen.

Soweit mich mein Erinnerungsvermögen nicht täuscht, ist die calvinistisch reformierte Kirche nicht anerkannt. Hier gärt der Krieg der Glaubensrichtungen aus der Zeit Martin Luthers nach. Die calvinistische Kirche ist da von den christlichen Glaubensgemeinschaften nie anerkannt worden.
Es wäre lediglich zu prüfen, ob hier nicht eine Zugehörigkeit zur französisch reformierten Kirche vorliegt (die ganzen Hintergründe wer wozu gehört waren mir schon immer ein Greuel, da könnte ich auch was über die Abstammung von Menoniten, Quäkern und Amish erzählen).

Andererseits stellt sich doch auch die Frage, wer hier den Nachweis führen kann, dass tatsächlich Kirchensteuer erhoben werden könnte?
Eine Kirchenzugehörigkeit in Deutschland ist in jedem Fall in keinem Register vermerkt.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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02.04.2008, 07:53
Beitrag: #4
RE: Kirchensteuer bei Auslandstaufe?
Guten Morgen,
ich bin zwar nicht im Ausland getauft, aber franz. reformiert. Muss KiSt definitiv an die ev. Kirche abführen.
Grüße
frankts
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02.04.2008, 07:54
Beitrag: #5
RE: Kirchensteuer bei Auslandstaufe?
Guten Morgen,

oh danke. Das hilft mir schon mal. Also muss ich mich mal erkundigen, ob die Calvinisten in Deutschland Körperschaft des öffentlichen Rechts sind und auch in Berlin Geld "einziehen". Das ist also der Knackpunkt. Gut, naja, schlecht. Ich dachte mit der schweizer Taufe sei schon das Problem gelöst... aber der deutsche Fiskus und die deutschen Kirchen waren ja schon immer sehr kreativ im Geldeinnehmen.

Gruß vom

showbee
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