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# 6: RV-Beiträge als vorweggenommene...
18.03.2008, 17:19
Beitrag: #1
# 6: RV-Beiträge als vorweggenommene...
Dauerbrenner und nach meiner Auffassung wegen der einfachgesetzlichen Problematik auch nur durch Einspruch (und nicht durch den Vorläufigkeitsvermerk) offen zu halten:

Verfahren 1: Selbständiger:

anhängig: FG Münster Az. 14 K 2406/06 E

(wird von der FinVerw. aber meist nicht als allgemeingültig anerkannt, da es sich eben beim Kläger um eine Selbständigen handelt, der seine Beiträge ausschließlich aus eigenen Einkünften finanzierte).
=> Rechtsbehelfe von Einspruchsführern mit stfr. AG-Anteil werden derzeit zur Entscheidung (Ablehnung) gebracht.

also auf zu:

Verfahren 2: Nichtselbständiger:


anhängig: FG Baden-Württemberg (Az. 2 K 266/06)

und:

Verfahren 3:

FG München (Az. 15 K 4529/06)

(dort auch mit in der Verhandlung: Ob die Besteuerung von Renten, die auf Pflichtbeiträgen der Stpfl. zur gesetzlichen RV beruhen, rechtmäßig ist).

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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25.03.2009, 09:31
Beitrag: #2
RE: # 6: RV-Beiträge als vorweggenommene...
Mal zur Aktualisierung:

Verfahren FG Münster entscheiden am 14.10.08, Revision eingelegt, AZ X R 53/08

Die anderen beiden Verfahren finde ich nicht (mehr). kA warum?

-----------------
LG
Clematis
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25.03.2009, 12:34
Beitrag: #3
RE: # 6: RV-Beiträge als vorweggenommene...
Hallo,

FG Münster ist öffentlich, weil erstes Verfahren und durch den Deutschen Steuerberaterverband unterstützt.

Für das Verfahren vor dem FG Baden-Württemberg habe ich nachstehend einen Link. Das Verfahren ist abschlägig vom FG behandelt worden und nun liegt ein Revisionsverfahren vor dem BFH

FG Baden-Württemberg ---> Revisionsverfahren


Das Verfahren vor dem FG München ist noch aktuell. Vermutlich aber wird dort keine Entscheidung fallen, da bereits Revisionsverfahren vor dem BFH laufen und die Finanzverwaltung wegen dieser Verfahren alle Steuerbescheide nur noch vorläufig erlässt.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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01.04.2009, 14:57
Beitrag: #4
RE: # 6: RV-Beiträge als vorweggenommene...
Bitte mal einen scheuen Blick hierauf BMF vom 01.04.09

werfen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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01.04.2009, 15:16
Beitrag: #5
RE: # 6: RV-Beiträge als vorweggenommene...
Ich trau dem Datum nicht.
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01.04.2009, 19:37
Beitrag: #6
RE: # 6: RV-Beiträge als vorweggenommene...
Vielleicht bin ich etwas zu misstrauisch, aber ich stolpere im neuen Vorläufigkeitstext über die Formulierung ... als auch den Fall, dass der BFH die streitige verfassungsrechtliche Frage durch Anwendung bzw. Auslegung des einfachen Rechts entscheidet.

Neu ist ja, dass auch einfachgesetzliche Fragen in den Vorläufigkeitskatalog aufgenommen werden können.

Beispiel RV-Beiträge: Ist jetzt (der äußerst unwahrscheinliche Fall), dass der BFH entscheidet, die Beiträge seien WK zu § 22 EStG ohne Zweifel eine solche verfassungsrechtliche Frage?

Es gab ja diverse Fälle (etwa Abzug der SV-Beiträge bei der Freigrenze für eigene Einkünfte und Bezüge), die explizit durch verfassungskonforme Auslegung einer Norm gelöst wurden, ohne dass die Norm selbst als verfassungswidrig angesehen wurde. Das sind wohl die dabei betroffenen Fälle.

Was aber, wenn der BFH zu dem Ergebnis kommt, es ergibt sich etwas direkt aus dem Wortlaut des Gesetzes (z. B. Vorwegabzug bei Alleingesellschafter-Geschäftsführer). Hat das überhaupt etwas mit Verfassungsrecht zu tun?

Irgendwie bin ich mir da noch etwas unsicher. Bin gespannt, was die Fachzeitschriften dazu so hergeben werden oder ob noch seitens des BMF Klarstellungen über die Reichweite der Vermerke erfolgen.[/i]
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02.04.2009, 19:18
Beitrag: #7
RE: # 6: RV-Beiträge als vorweggenommene...
@meyer
Den gleichen bitteren Beigeschmack habe ich bei der angeführten Formulierung auch. Nur, da werden wir wohl abwarten müssen.

Bisher liegen mir diesbezüglich keine Informationen vor. Komisch finde ich es allemal.

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02.04.2009, 19:43
Beitrag: #8
RE: # 6: RV-Beiträge als vorweggenommene...
Hab es jetzt auch als Info von anderer Seite bekommen. Scheint kein Aprilscherz zu sein.
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02.04.2009, 19:50
Beitrag: #9
RE: # 6: RV-Beiträge als vorweggenommene...
@Opa
Das dachtest du doch nicht wirklich?

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03.04.2009, 09:16
Beitrag: #10
RE: # 6: RV-Beiträge als vorweggenommene...
Nee, in der heutigen Zeit rechne ich mit allem. Cool
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