Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
verbindliche Auskunft
09.03.2008, 20:02 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.03.2008 20:04 von maxell.)
Beitrag: #1
verbindliche Auskunft
Guten abend die Herrschaften,

ich beziehe mich auf mein Thema zur USt im Binnenmarkt bei sonstigen Leistungen (Auto-Designer).

http://roland.someserver.de/forum/showth...hp?tid=433

Fraglich war, ob der Dipl. Designer tats. Leistungen im Sinne des § 3a Abs.4 - hier also Ing.-ähnliche - erbringt.

Jetzt die Frage, ob hier eine verbindliche Auskunft Sinn macht bzw. überhaupt möglich ist.

Problem 1:
kann ich überhaupt ein "wirtschaftliches Risko" darstellen?
Ich meine, selbst wenn bei einer USt-Prüfung die Sache anders ausgeht, also USt-Pflicht in D mit der Folge, dass der 19% aus den (Netto-)Rechnungen nachzahlt, besteht ja immerhin noch die Möglichkeit, die Rechnungen zu ändern. Dass sich die Firma in E darauf nicht einlassen wird ist ja ein anderes, vermutlich unerhebliches, Thema aus Sicht des FA. Jedenfalls könnte er.

Problem 2:
Ich muss den Sachverhalt ja klasklar und eindeutig darstellen. Nun kann ja aber in jedem Monat die tatsächliche Arbeit meines Designers - wie auch immer - geringfügig abweichen.
Mit anderen Worten: wird die Tätigkeitsbeschreibung (siehe anderer Fred) reichen?

Was meint ihr?
Wer hat Erfahrungen bei verb. Auskünften und evtl speziell bei USt- Fragen (hier: "Dauersachverhalt")?

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
10.03.2008, 23:20
Beitrag: #2
RE: verbindliche Auskunft
Hallo ...
Zitat:Jetzt die Frage, ob hier eine verbindliche Auskunft Sinn macht bzw. überhaupt möglich ist.

Soweit ich weiß, bedarf es für eine verbindliche Auskunft eines "noch nicht verwirklichten Sachverhalts" und daher denke ich wird eine verbindliche Auskunft wie sie Dir wahrscheinlich vorschwebt nicht möglich sein.

Vielleicht hilft es ein Stück weit weiter, wenn man der OFD den Sachverhalt schildert und dort um eine entsprechende Auskunft bittet. Hat zwar nicht die Qualität einer verbindlichen Auskunft, aber man hat zumindest mal etwas von einer höherrangigen Behörde (als dem FA) in der Hand und kann u.U. damit im Fall der Fälle argumentieren und so eine evtl. "Kuh vom Eis holen".

Ich hatte mal einen ähnlich gelagerten Fall mit einem Franchisegeber, der Franchisepartner in Ungarn hatte. Hier stellte sich auch die Frage, ob eine sonstige Leistung i.S.d §3a Abs.4 UStG vorliegt und wir haben uns mit dem FA schnell einigen können, als die das Schreiben der OFD in der Hand hatte.

Greetings ...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
10.03.2008, 23:36
Beitrag: #3
RE: verbindliche Auskunft
Danke dir für deine Antwort.

Darüber bin ich auch schon gestolpert, also mit dem nicht verwirklichten Sachverhalt. Mein Mandant hat ja im Januar 2008 begonnen. Es ist jetzt (dringends) die Anmeldung 01 zu machen.

Ich dachte da auch mehr an die die kommenden Monate.

Die Idee mit der OFD ist gut. Ich habe damit bisher gute Erfahrungen gemacht. Werde morgen mal Herrn Scheibe bei der OFD Stgt. anrufen.

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation