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Zur Pendlerpauschale
11.01.2008, 10:06
Beitrag: #1
Zur Pendlerpauschale
Pendlerpauschale vor dem Bundesfinanzhof
Pressemitteilung des NVL

Seit 2007 können die ersten 20 Entfernungskilometer bei den Fahrtkosten zur Arbeit nicht mehr berücksichtigt werden. Gegen diese Einschränkung des Werbungskostenabzugs haben Arbeitnehmer in mehreren Fällen geklagt.

Von Arbeitnehmern eingelegte Klagen wurden durch die Finanzgerichte unterschiedlich entschieden. Während die Finanzgerichte in Niedersachsen und Saarland die Einschränkung für verfassungswidrig hielten und dem Bundesverfassungsgericht vorlegten, haben bspw. die Finanzgerichte in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern die Klagen abgewiesen. Zu diesen Fällen hat der Bundesfinanzhof in München am 10.01.2008 mündlich verhandelt.

Das Bundesfinanzministerium hat in der Verhandlung dargelegt, dass sie die gesetzliche Neuregelung für zulässig halten. Fahrtkosten zur Arbeitsstelle seien durch die Wahl des Wohnortes privat mit veranlasst und bräuchten deshalb nicht zwingend steuermindernd berücksichtigt werden.

Diese Auffassung ist jedoch gerade im verhandelten Streitfall nicht zutreffend. Die Eheleute können nämlich gar nicht durch einen Wohnortwechsel die Fahrtkosten vermeiden, weil sie an unterschiedlichen und entgegen gesetzt liegenden Orten arbeiten. Außerdem ist die Grenze von 20 Kilometern willkürlich gewählt. Darüber hinaus ist die Neuregelung auch steuerrechtlich nicht folgerichtig. Der Gesetzgeber will das Werkstorprinzip einführen und damit die Streichung des Fahrtkostenabzugs begründen. Wenn jedoch außerhalb des Werkstorprinzips kein beruflicher Aufwand vorliegt, dürften auch Kosten eines doppelten Haushalts oder eines Umzugs nicht mehr als Werbungskosten abziehbar sein. Dies ist jedoch nicht der Fall und eine Streichung bspw. des Abzugs bei einem doppelten Haushalt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch unzulässig.

Der NVL ist deshalb überzeugt, dass sowohl der Bundesfinanzhof als auch das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Neuregelung für verfassungswidrig halten. Nach Überzeugung des Verbandes sollte ungeachtet der Gerichtsentscheidungen der Gesetzgeber eine Kurskorrektur vornehmen. Das Werkstorprinzip gehört in eine Zeit, in der Unternehmen für ihre Beschäftigten vor dem Werkstor Wohnansiedlungen errichteten. Es als steuerrechtliches Grundprinzip in einer Zeit einzuführen, in der Mobilität und Flexibilität von jedem Einzelnen gefordert wird, ist lebensfremd und sollte deshalb schnellstens zurück genommen werden.

Berlin, 11.01.2008

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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Zur Pendlerpauschale - Hans-Christian - 11.01.2008 10:06
RE: Zur Pendlerpauschale - showbee - 11.01.2008, 17:17
andererseits: - Catja - 23.01.2008, 19:30
RE: andererseits: - Hans-Christian - 23.01.2008, 21:26
RE: Zur Pendlerpauschale - Catja - 23.01.2008, 21:31
RE: Zur Pendlerpauschale - showbee - 24.01.2008, 09:05
RE: Zur Pendlerpauschale - frankts - 24.01.2008, 10:56
RE: Zur Pendlerpauschale - showbee - 24.01.2008, 12:46

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