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GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler
11.01.2008, 11:01
Beitrag: #3
RE: GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler
Clematis schrieb:Zuerst, wenn Du auch nicht drauf eingehen willst, würde ich den gewerblichen Grundstückshandel von Z uU verneinen (BMF 26.3.04, Zz 2 und 3).

Noch zum Verständniss-die XYZ-GbR verwaltet nur dieses eine Objekt O? Wird also mit Verkauf des Objektes aufgelöst?

Hallo,

ja und ja! Das Problem stellt sich aus Käufer (K) Sicht. Dieser will einen Kaufpreis ermitteln und alle Risiken prüfen. Er kennt den Z und weiss, dass er mehrere Objekte veräußert hat und muss also das Risiko (FA erklärt ihn zum gewerblichen Grundstückshändler) beachten. K kann auch nicht dagegen vorgehen (ist die Sache von Z). Wenn Z nun ein Schw*** ist und abhaut könnte die Gemeinde auf der GewSt sitzen bleiben und § 75 AO als Joker aus der Tasche ziehen. Insoweit will also K vorher wissen, ob möglicherweise GewSt überhaupt in den Anwendungsbereich des § 75 AO fällt.

Im konkreten Fall wurde nun in den Kaufvertrag mit der GbR eine Klausel aufgenommen, nachdem die GbR (und somit gesamtschuldnerische X, Y und Z) den K von möglichen Haftungen freistellen und dafür eine Bankbürgschaft stellen.

Das löst den Fall in Praxis, aber nicht meinen Wissensdurst ;-)

Gruß vom

showbee
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RE: GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler - showbee - 11.01.2008 11:01

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