§ 20 UmwStG (Sacheinlage) bei Holding-Strukturen
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08.08.2019, 18:07
Beitrag: #1
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§ 20 UmwStG (Sacheinlage) bei Holding-Strukturen
Ein Einzelunternehmer möchte sein Einzelunternehmen in eine Mini-Holding-Struktur überführen. Er hat zu diesem Zweck:
als natürliche Person (Alleingesellschafter) eine Holding-GmbH gegründet und durch die Holding-GmbH eine zukünftige Operativ-GmbH gründen lassen. Jetzt will er das zum Einzelunternehmen gehörende Betriebsvermögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (§ 20 UmwStG). Das Problem ist, dass das Einzelunternehmen bei der natürlichen Person ist, nicht bei der Holding. Muss hier wie folgt vorgegangen werden aus steuerlichen Gründen: Gesellschafter macht Kapitalerhöhung bei Holding gemäß § 20 UmwStG und dann Holding wiederum bei Operativ-GmbH? Ich fürchte, eine Kapitalerhöhung einfach nur bei der Operativ-GmbH und dann Übertragung des Betriebsvermögens führt, weil dem Inferenten keine Gesellschaftsrechte gewährt werden, zur Aufdeckung stiller Reserven, richtig? Wenn man über die Holding gehen muss: Auf die Handelsregistereintragung kommt es für die Fristgemäßheit doch niemals an? Das steht ja so im UmwSt-Erlass. Für Einschätzungen wäre ich dankbar. Gruß Micha79 |
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08.08.2019, 20:06
Beitrag: #2
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§ 20 UmwStG (Sacheinlage) bei Holding-Strukturen
Hab gerade keinen Zugriff auf Datenbanken, aber ginge ggf Einbringung gg neue Anteile in die Tochter-GmbH (§ 20) und eine logische Sekunde danach die Einbringung der neuen Anteile an der Tochter in die Holding GmbH (§ 21)? Dann hätte die natPers nur für eine logische Sekunde die Anteile an der Tochter-GmbH.
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Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu showbee für diesen Beitrag: micha79 (08-08-2019) |
08.08.2019, 22:43
Beitrag: #3
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RE: § 20 UmwStG (Sacheinlage) bei Holding-Strukturen
Das ist ein sehr guter Gedanke. Ich habe aber hier leider keine Sicherheit, ob nicht bei § 21 UmwStG der qualifizierte Anteilstausch auch bei einer Bargründung und Sachagio (dann: die eingebrachten Anteile) möglich ist. Kann aber sein, dass das auch im UmwStE steht, dann ginge das natürlich gleichermaßen. Siehst Du irgendwelche Vor- oder Nachteile?
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