Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Doppelstöckige Personengesellschaften und Ergänzungsbilanzen
02.08.2019, 11:05 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.08.2019 12:15 von phönix.)
Beitrag: #1
Doppelstöckige Personengesellschaften und Ergänzungsbilanzen
An der gewerblichen X-KG ist die Y-KG zu 10 % beteiligt. Kommanditist der Y-KG ist zu 100% A, der seine Beteiligung an der Y-KG im Jahr 2008, ohne Kenntnis der X- KG, an B veräußert. Im verhandelten Kaufpreis für die Übertragung des Anteils von A auf B ist auch ein Bestandteil von € 1.000.000,00, der auf die stillen Reserven der X-KG entfällt. B bleibt Gesellschafter der Y-.KG. Im Jahr 2017 veräußert die Y-KG ihren Anteil an der X-KG mit einem Veräußerungsgewinn von € 1.000.000,00.

Es ist zu prüfen, ob sich aus dem Gesellschafterwechsel auf Ebene der Y-KG im Jahr 2008 Auswirkungen auf die Besteuerung der X-KG 2017 ergeben könnten. Nach der Rechtsprechung zu den doppelstöckigen Personengesellschaften hätte 2008 eine Ergänzungsbilanz im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile von B auf Ebene der X-KG gebildet werden müssen, da mit dem Kaufpreis für den Anteil an der Y-KG stille Reserven auf Ebene der X-KG vergütet wurden. Dies ist im Jahr 2008 jedoch nicht passiert, da keine Kenntnis der X-KG über diesen Sachverhalt vorlag.

Es stellt sich die Frage, ob im Jahr 2017 nunmehr nachträglich eine Ergänzungsbilanz auf Ebene der X-KG für den Gesellschafter B bei der Y-KG gebildet werden kann, die mit der Veräußerung des Anteils an der Y-KG an der X-KG wegen Realisierung der stillen Reserven ertragswirksam aufzulösen ist. Es geht also darum, dass letztendlich der Veräußerungsgewinn der Y-KG bei der X-KG von € 1,0 Mio. durch die Auflösung der Ergänzungsbilanz des B bei der X-KG ausgeglichen wird, so dass keine Gewerbesteuer auf Ebene der X-KG entsteht..

Kommen wir verfahrensrechtlich in diese Möglichkeit hinein? Ist das ein Fall der Bilanzberichtigung durch Neuaufstellung der Ergänzungsbilanz? Sind irgendwelche Besonderheiten dabei zu beachten? Führt das nachträglich Erstellen einer Ergänzungsbilanz für den B auf Ebene der X-KG zu anderen Auswirkungen, die noch nicht bedacht sind? Wie löst man das technisch?

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
Doppelstöckige Personengesellschaften und Ergänzungsbilanzen - phönix - 02.08.2019 11:05

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation